<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" ?><rss version="0.91" ><channel><title>AdvoTV RSS Feed</title><link>http://www.advotv.com/</link><description>AdvoTV - Das interaktive Anwaltsfernsehen</description><language>de-de</language><copyright>2008 - e.Consult AG</copyright><item><title>WebAkte der Film ; Vorteile für Rechtsanwälte</title><link>http://www.advotv.com/mediadetails.php?key=cacd9828a7ecb8b9d545</link><description>WebAkte ist die Internetplattform zur Kommunikation mit Mandanten. Steigern Sie Ihren Mandantenservice durch den Einsatz der Webakte. &lt;br /&gt;- Empfangen Sie neue Mandate via WebAkte&lt;br /&gt;- kommunizieren Sie sicher mit der WebAkte&lt;br /&gt;- Sparen Sie Zeit und Geld&lt;br /&gt;Diese kleine Infofilm zeigt Ihnen wichtigsten Leistungen der WebAkte. Eine kostenlose Testversion finden Sie unter www.webakte.de</description></item><item><title>Gregor Samimi Rechtsanwaltskanzlei www.ra-samimi.de</title><link>http://www.advotv.com/mediadetails.php?key=590fccf2072207e9c3cd</link><description>Wir freuen uns über Ihr Interesse an der Rechtsanwaltskanzlei Gregor Samimi.

Wir laden Sie herzlich ein, sich einen Überblick über unsere Kanzlei zu verschaffen. Zu den Schwerpunkten der Kanzlei gehören das Arbeitsrecht, das Verkehrs- und Versicherungsrecht sowie das Strafrecht. 

Die auf unserer Webseite angebotenen Informationen sollen Ihnen einerseits einen Einblick in unsere Schwerpunkte vermitteln, andererseits mit Tips zur Seite stehen. Wir möchten Sie bei allen individuellen Fragen rund um unsere Schwerpunkte unterstützen. Über die dafür notwendige Kreativität, das Wissen und das Können verfügen wir.
Die Professionalität unserer Dienstleistung und jedes einzelne Mandat ist uns sehr wichtig. Sie haben einen Anspruch darauf, optimal informiert, beraten und vertreten zu werden.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.
Kanzleiniederlassu ng Berlin-Steglitz: Hortensienstraße 29, 12203 Berlin; Kanzleizweigniederlassung Berlin-Wilmersdorf: Fasanenstraße 42, 10719 Berlin,
Telefon: (030) 886 03 03, kanzlei@ra-samimi.de, www.ra-samimi.de.</description></item><item><title>30 Jahre Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV</title><link>http://www.advotv.com/mediadetails.php?key=d89f42e54794fd17bfe1</link><description>Weimar 25. April 2009. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht feiert ihr 30jähriges Bestehen.</description></item><item><title>Welche Ansprüche stehen dem Unfallgeschädigten zu?</title><link>http://www.advotv.com/mediadetails.php?key=0c966e5cdebaa7f863b5</link><description>Ein Verkehrsunfall ist eine ernste Sache. Von Vorteil für Geschädigte ist, wenn man seine Rechte kennt und diese auch durchsetzen kann. Wußten Sie zum Beispiel, dass man ggf. einen Haushaltsführungsschaden geltend machen kann?. Rechtsanwalt Hillmann III ist Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuß der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht und seit Jahren als Fachanwalt auf diesem Gebiet tätig.</description></item><item><title>Autounfall - wer bezahlt den Rechtsanwalt?</title><link>http://www.advotv.com/mediadetails.php?key=560d821ba81ba291db12</link><description>Bei einem Verkehrsunfall stellt sich schnell die Frage nach den Kosten. Wer bezahlt den Rechtsanwalt ist eine der häufigsten Fragen. Die Antwort wird Sie verblüffen. Referent: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Frank R. Hillmann III. Mehr Rechtsanwälte für Verkehrsrecht unter www.schadenfix.de</description></item><item><title>Totalschaden - wann liegt ein Totalschaden vo?</title><link>http://www.advotv.com/mediadetails.php?key=435b3397b7a5e272708e</link><description>Wann liegt ein Reparaturschaden vor und was ist ein Totalschaden?Referent: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Frank R. Hillmann III. Mehr Rechtsanwälte für Verkehrsrecht unter www.schadenfix.de</description></item><item><title>schadenfix.de: Gibt es ein finanzielles Risiko?</title><link>http://www.advotv.com/mediadetails.php?key=67a6b726935fbc5835f3</link><description>Gehe ich ein finanzielles Risiko ein, wenn ich mich an schadenfix.de wende?Referent: Rechtsanwalt, Notar und Fachanwalt für Verkehrsrecht Jörg Elsner. Mehr Rechtsanwälte für Verkehrsrecht unter www.schadenfix.de</description></item><item><title>Was kostet schadenfix.de das Unfallopfer?</title><link>http://www.advotv.com/mediadetails.php?key=e7e793ffe6210f896a1a</link><description>Was kostet es, wenn ich mich direkt über Schadenfix an einen Anwalt wende?Referent: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Jörg Elsner. Mehr Rechtsanwälte für Verkehrsrecht unter www.schadenfix.de</description></item><item><title>Wie teuer ist ein Anwalt beim Verkehrsunfall?</title><link>http://www.advotv.com/mediadetails.php?key=dc1b08b95a315782528f</link><description>Ist es nicht viel zu teuer zu einem Anwalt zu gehen, wenn ich auch direkt mit der Versicherung sprechen könnte? Referent: Rechtsanwalt, Notar und Fachanwalt für Verkehrsrecht Jörg Elsner. Mehr Rechtsanwälte für Verkehrsrecht unter www.schadenfix.de</description></item><item><title>Seriös Anwaltswerbung 1</title><link>http://www.advotv.com/mediadetails.php?key=d964d6b779ad6a8ee7fa</link><description>Videwerbung muss nicht teuer sein. So könnte Ihre Werbung aussehen. Sprechen Sie uns an: 0681-950 82 80 oder videowerbung@e-consult.de~NWLN ~&lt;br /&gt;Dies ist ein Muster. Im Clip wird keine existierende Kanzlei beschrieben</description></item><item><title>Lustige Werbung  Verkehrsanwalt</title><link>http://www.advotv.com/mediadetails.php?key=9493b5c9a9daf118ac88</link><description>Videwerbung muss nicht teuer sein. So könnte Ihre Werbung aussehen. Sprechen Sie uns an: 0681-950 82 80 oder videowerbung@e-consult.de</description></item><item><title>Kostenlos registrieren: Schadenfix</title><link>http://www.advotv.com/mediadetails.php?key=eebaa90765bf3a712dff</link><description>Die Homburger Tage 2008 zählen zu den wichtigsten Veranstaltungen für Verkehrsjuristen. Anwälte aus ganz Deutschland, Verkehrsjuristen aus Versicherungen und Richter bis hin zu BGH und BVerfG nehmen an der Veranstaltung zum regen Gedankenaustausch teil. e.Consult - als Sponsor der Veranstaltung- nutze die Gelegenheit und stellte neben den bekannten Produkten WebAkte und Schadenmanager auch die neue Internetplattform zur Unfallregulierung &quot;Schadenfix.de&quot; vor. Unter www.schadenfix.de findet der Unfallgeschädigte auf einfachste Weise einen spezialisierten Anwalt und kann den Unfall auch gleich online abwickeln. Schadenfix verfügt über eine Schnittstelle zur Software WebAkte. Die WebAkte ist kompatibel mit den Produkten, RA-MICRO, Renostar, Annotxt, Datev Phantasy, WinMacs WinRA, BS Anwalt und der Office Suite von Microsoft. Mehr Infos unter www.schadenfix.de</description></item><item><title>Wellmann &amp; Kollegen Rechtsanwälte - Darmstadt und Umgebung</title><link>http://www.advotv.com/mediadetails.php?key=fa97a5f68ef037ca97c4</link><description>Die Rechtsanwaltskanzlei Wellmann &amp; Kollegen berät und unterstützt seit 1949 Mandanten in den verschiedensten Rechtsbereichen. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Anwälte der Kanzlei bieten Beratungsleistungen in ausgewählten Rechtsgebieten an und können Sie somit optimal vertreten.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Kerngesc häft unserer Kanzlei ist die individuelle Einzelberatung sowie die außergerichtliche und gerichtliche Interessenvertretung in einzelnen Rechtsgebieten. Ziel unserer anwaltlichen Tätigkeit ist es, dem Mandanten eine individuelle, ganzheitliche und seinen Bedürfnissen entsprechende Lösung zu bieten. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wellmann &amp; Kollegen, seit 1949 Ihr zuverlässiger Partner in allen Fragen der komplexen Rechtswelt!&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;</description></item><item><title>Homburger Tage 2008</title><link>http://www.advotv.com/mediadetails.php?key=08c175b0420d98c1652d</link><description>Die Homburger Tage wurden von Rechtsanwalt Justizrat Hans-Jürgen Gebhardt aus der Taufe gehoben. Nach dem Verkehrsgerichtstag in Goslar sind die Homburger Tage wohl das bedeutendste Treffen von Verkehrsjuristen in der Bundesrepublik. Veranstaltet wird dieser Kongress von der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).&lt;br /&gt;Die Homburger Tage finden jährlich am 3. Oktoberwochenende in 66424 Homburg/Saar statt. Die Homburger Tage haben sich zu einem der wichtiges Branchentreffen für Verkehrsjuristen entwickelt. Neben juristischen Spezialiäten bietet auch das Rahmenprogramm jede Menge Leckereien. e.Consult AG war auch dies Jahr wieder Sponsor dieser sehr gelungenen Homburger Tage 2008. Die Verkehrsanwälte können auf diese traditionsreiche Veranstaltung stolz sein.</description></item><item><title>Mietwagen bei Verkehrsunfall - wie ist die rechtliche Lage?</title><link>http://www.advotv.com/mediadetails.php?key=05b6a87c24dd6c9a4972</link><description>Hat jeder Geschädigte Anspruch auf einen Mietwagen? Was muss der Geschädigte beachten, wenn er ein Fahrzeug anmietet? Was ist der Unterschied zwischen Normatarif und Unfallersatztarif? Welche Stellung nimmt der BGH in Sachen Mietwagen ein? Was wird bezahlt und was nicht? &lt;br /&gt;Antwort auf diese Fragen gibt Rechtsanwalt Dr. Joachim Reitenspiess. Dr. Joachim Reitenspiess ist ADAC Vertragsanwalt und Regionalbeauftragter der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV. Mehr unter www.verkehrsrecht.de</description></item><item><title>Gratis registrieren: Schadenfix.de- die Plattform zur Abwicklung von Unfallschäden</title><link>http://www.advotv.com/mediadetails.php?key=5c605fe538f49bd36917</link><description>Schadenabwicklung wird einfach. Sie hatten einen Unfall und möchten die Sache schnell, sicher und möglichst ohne Kostenrisiko hinter sich bringen? Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe. Moderne Anwaltskanzleien sind in der Lage, Ihnen ohne aufwändigen Kanzleibesuch und ohne nervenden Papierkrieg zu helfen.Um Sie schnell und unkompliziert in Kontakt mit einem Anwalt zu bringen, haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet. Mehr Informationen unter www.schadenfix.de</description></item><item><title>Berliner Stadtautobahn A 113 N vor dem BVerwG - TVBerlin 2001</title><link>http://www.advotv.com/mediadetails.php?key=3ce35bab5707798cb32a</link><description>Medienbericht über Klage gegen Berliner Stadtautobahn A 113 N vor dem Bundesverwaltungsgericht mit Rechtsanwalt Jörg G. Schumacher - Berlin Jetzt TVBerlin 23.11.2001</description></item><item><title>Klage gegen Berliner Stadtautobahn A 113 N - TVBerlin 2000</title><link>http://www.advotv.com/mediadetails.php?key=56a1a8fdb812804176a2</link><description>Medienbericht über Klage gegen Berliner Stadtautobahn A 113 N mit Rechtsanwalt Jörg G. Schumacher - Berlin Jetzt TVBerlin 05.08.2000</description></item><item><title>Anwaltsberatung über das Internet - wie geht das?</title><link>http://www.advotv.com/mediadetails.php?key=f0029a53ab6b88c547f7</link><description>Muss mein Anwalt Vorort sein oder kann man heute auch via Internet Rechtsberatung erhalten? Rechtsanwalt Jörg Schmenger gibt Auskunft</description></item><item><title>Die Höhe von Schmerzensgeld bei HWS-Verletzungen</title><link>http://www.advotv.com/mediadetails.php?key=832537ff4b7452e8dcd7</link><description>In welcher Höhe werden Schmerzensgelder bei HWS Verletzungen gezahlt.Gibt es eine Schmerzensgeldtabelle? Auskunft zu Schmerzensgeld und Schmerzensgeldtabelle gibt Rechtsanwalt Jörg Schmenger</description></item><item><title>Verletzt bei einem Verkehrsunfall - wie verhalte ich mich richtig?</title><link>http://www.advotv.com/mediadetails.php?key=d0387c650ba07faecc5f</link><description>Rechtsanwalt Jörg Schmenger.
Wie verhalte ich mich bei einem Unfall, wenn ich verletzt wurde. Suchen Sie sofort einen Arzt auf und lassen Sie sich Ihre Beschwerden dokumentieren.</description></item><item><title>Wenn es mal gekracht hat: Rechtsanwalt Claus</title><link>http://www.advotv.com/mediadetails.php?key=c7acc44399c8546d9030</link><description>Wenn es mal gekracht hat: Vertrauen Sie bei einen Verkehrsunfall nicht den Regulierungsversprechungen von Unfallversicherungen. Lassen Sie sich von einen Rechtsanwalt beraten. Ein Rechtsanwalt ist unabhängig und berät Sie in Rechtsfragen der Schadensabwicklung, Schmerzensgeld und Schmerzensgeldtabellen. Rechtsanwaltskanzlei Stephan Claus   Marienstrasse 2
96465 Neustadt bei Coburg
Tel.: 09568 4223 Fax.:09568 4274

Die Rechtsanwaltskanzlei Stephan Claus liegt in Bayern, im nördlichen Landkreis von Coburg, Bezirk Oberfranken, in der grossen Kreisstadt Neustadt bei Coburg mit ca. 17.000 Einwohnern. Sie befindet sich damit unmittelbar an der Grenze zum Landkreis Sonneberg in Thüringen. Gegründet wurde die Kanzlei im Jahr 1997 von Herrn Rechtsanwalt Stephan Claus und Frau Rechtsfachwirtin Ute Fromm. Durch die Mitarbeit von Frau Rechtsanwältin Jana Waitz, Herrn Rechtsanwalt Dr. jur. Dirk Hesse sowie Frau Rechtsanwältin Julia Engels wurde das Anwaltsteam erweitert. Hierdurc h und durch ständige Aus- und Weiterbildung steht Ihnen ein juristisches Kanzleiteam auf nahezu allen Rechtsgebieten zur Verfügung</description></item><item><title>AdvoTV Was ist das?</title><link>http://www.advotv.com/mediadetails.php?key=3a15874b568f863a0ab4</link><description>AdvoTV ist das Videoportal zum Thema Recht und bietet Rechtssuchenden schnelle Hilfe bei Rechtsfragen. Für Anwälte ist AdoTV die innovativste Art der Anwaltswerbung</description></item><item><title>Punkte in Flensburg</title><link>http://www.advotv.com/mediadetails.php?key=8f71798edcad3f864df0</link><description>Sie haben in den letzten Jahren mehrfach Geldbußen jeweils über 40,00 EUR gezahlt. Sie sind wegen Verkehrsstraftaten verurteilt worden. Würden jedes Mal Punkte in Flensburg notiert? Wann wird die Fahrerlaubnis entzogen? Kann man die Punkte abbauen? Diese und andere Fragen beantwortet Rechtsanwalt Feldkamp (Berlin).</description></item><item><title>Anhörungsbogen - Bußgeldbescheid</title><link>http://www.advotv.com/mediadetails.php?key=a6c18f616ac7b7707a38</link><description>Sie erhalten einen Anhörungsbogen oder einen Bußgeldbescheid. Sollten Sie sofort Stellung nehmen? Wer zahlt die Kosten, wenn Sie einen Rechtsanwalt beauftragen? Sollte dieser sofort beauftragt werden? Rechtsanwalt Feldkamp (Berlin) beantwortet diese Fragen.</description></item><item><title>Verkehrsstraftaten</title><link>http://www.advotv.com/mediadetails.php?key=6d4bb7f8b12c24581537</link><description>Die Polizei leitet ein Ermittlungsverfahren ein wegen einer Verkehrsstraftat (Trunkenheitsfahrt, Nötigung, Unfallflucht, fahrlässige Körperverletzung u.a.). Wie verhalte ich mich? Ist die sofortige Beauftragung eines Rechtsanwaltes sinnvoll? Kommt es immer zu einer Gerichtsverhandlung?</description></item><item><title>Verkehrsunfall - Schadenersatz</title><link>http://www.advotv.com/mediadetails.php?key=af79fe2239a53f9052ff</link><description>Sie hatten einen unverschuldeten Verkehrsunfall. Wer zahlt den Schaden am Fahrzeug? Sie sind verletzt. Wieviel Schmerzensgeld steht Ihnen zu? Sollten Sie sofort einen Rechtsanwalt beauftragen? Wer zahlt dessen Kosten?</description></item><item><title>Schadensersatz und Schmerzensgeld - was kann ich als Geschädigter erreichen?</title><link>http://www.advotv.com/mediadetails.php?key=683c07751c69373485f6</link><description>Schnelle Hilfe in Rechtsfragen durch Rechtsanwältin Ines Gläser. Schadensersatz, Schmerzensgeld, Schmerzensgeldtabelle, Haushaltsführungsschaden sind die typischen Stichwörter bei einem Unfallschaden oder nach einem Behandlungsfehler. Doch welcher Schadensersatz steht mir konkret zu und wie setze ich ihn durch? Antwort auf die Frage gibt die Rechtsanwältin Ines Gläser aus dem Anwaltsbüro Quirmbach &amp; Partner.</description></item><item><title>Geblitzt. Zu schnell? Was kann man tun?</title><link>http://www.advotv.com/mediadetails.php?key=579411a27c9f44e04eb3</link><description>Der Anwalt Jörg Schmenger geht in diesem Anwaltsvideo auf das Verkehrsrecht ein: Geblitzt. Das Punktekonto in Flensburg ist schneller gefüllt als einem lieb ist. Damit man keine Punkte in Flensburg bekommt hier der Tipp von Rechtsanwalt Jörg Schmenger.Zu schnell? Was kann man tun? Können die Messergebnisse überhaupt angezweifelt werden? RA Jörg Schmenger, Fachanwalt für Verkehrsrecht gibt erste Hinweise. Wir vertreten Sie bundesweit. Nutzen Sie unsere WebAkte. Infos unter www.kanzleiws.de. 

Punkte, zu schnell, Geschwindigkeit, Messung, Messfehler, Blitzer, Radar, Raser, Abzocker</description></item><item><title>Verkehrsunfall verschuldet - welche Strafe erwartet mich?</title><link>http://www.advotv.com/mediadetails.php?key=64ce2f85caef27c7f6b5</link><description>Rechtsanwältin Katja Schade erläutert den Verfahrensablauf eines Strafverfahrens und gibt Rat, wie Sie sich in dem Fall eines gegen Sie laufenden Ermittlungsverfahrens verteidigen können. Rechtsanwältin Schade ist spezialisiert im Bereich des Verkehrsrechtes  sowie des Versicherungsrechtes durch Absolvierung des Fachanwaltskurses. Mit Punkten in Flensburg kennt sich Frau Rechtsanwältin Schade ebenso aus. Sehr geehrter Frau Schade, ich habe aus Unachtsamkeit einen Unfall verschuldet, wobei eine Person verletzt wurde. Nun bekam ich von der Polizei einen Anhörungsbogen. Wie kann ich mich verteidigen? &lt;br /&gt;Durch den Unfall ist der Tatbestand der fahrlässigen Körperverletzung verwirklicht. Die Polizei gibt Ihnen mit dem Anhörungsbogen die Gelegenheit, den Sachverhalt aus Ihrer Sicht darzustellen. Zu diesen Angaben sind Sie jedoch keineswegs verpflichtet, lediglich die Angaben zur Person müssen ausgefüllt werden. Richtig wäre es, bereits jetzt einen auf Verkehrsrecht bzw. Verkehrsstrafrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufzusuchen. Dieser fordert zunächst die Ermittlungsakte an und wird dann mit Ihnen gemeinsam entscheiden, ob eine Stellungnahme gefertigt oder besser zum Sachverhalt geschwiegen werden soll. &lt;br /&gt;Werde ich in jedem Fall verurteilt?&lt;br /&gt;Die Polizei leitet das Ergebnis der Ermittlungen an die Staatsanwaltschaft, diese entscheidet, ob Sie Anklage erhebt oder das Verfahren einstellt. Ein Anwalt kann bereits jetzt den Kontakt mit dem Staatsanwalt suchen und eine Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße erreichen. Dies hat den Vorteil, dass die Tat im Bundeszentralregister nicht als verurteilte Straftat geführt wird und ohne Verurteilung auch keine Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg eingetragen werden. Bei schwereren Delikten, wie der Fahrerflucht, wie das Unerlaubte Entfernen vom Unfallort, gemeinhin bezeichnet wird oder Fahren unter Alkohol wird der Staatsanwalt Anklage erheben oder einen Strafbefehl beantragen. Wird der Strafbefehl durch den Beschuldigten akzeptiert, kommt dies einer Verurteilung gleich. Wird Anklage erhoben, kommt es zu einem Hauptverfahren vor Gericht. Spätestens hier sollte ein Anwalt mit der Interessenwahrnehmung beauftragt werden.&lt;br /&gt;Wie werde ich bestraft, wenn ich schuldig bin? Das Strafmaß hängt von der Schwere des Deliktes ab und reicht von Geldstrafe bis hin zur Freiheitsstrafe. Bei Verkehrsstraftaten erfolgt oftmals auch eine Entziehung der Fahrerlaubnis und Eintragung von Punkten im Verkehrszentralreg &lt;br /&gt;Durch den Unfall ist der Tatbestand der fahrlässigen Körperverletzung verwirklicht. Die Polizei gibt Ihnen mit dem Anhörungsbogen die Gelegenheit, den Sachverhalt aus Ihrer Sicht darzustellen. Zu diesen Angaben sind Sie jedoch keineswegs verpflichtet, lediglich die Angaben zur Person müssen ausgefüllt werden. Richtig wäre es, bereits jetzt einen auf Verkehrsrecht bzw. Verkehrsstrafrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufzusuchen. Dieser fordert zunächst die Ermittlungsakte an und wird dann mit Ihnen gemeinsam entscheiden, ob eine Stellungnahme gefertigt oder besser zum Sachverhalt geschwiegen werden soll. &lt;br /&gt;Werde ich in jedem Fall verurteilt?&lt;br /&gt;Die Polizei leitet das Ergebnis der Ermittlungen an die Staatsanwaltschaft, diese entscheidet, ob Sie Anklage erhebt oder das Verfahren einstellt. Ein Anwalt kann bereits jetzt den Kontakt mit dem Staatsanwalt suchen und eine Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße erreichen. Dies hat den Vorteil, dass die Tat im Bundeszentralregister nicht als verurteilte Straftat geführt wird und ohne Verurteilung auch keine Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg eingetragen werden. Bei schwereren Delikten, wie der Fahrerflucht, wie das Unerlaubte Entfernen vom Unfallort, gemeinhin bezeichnet wird oder Fahren unter Alkohol wird der Staatsanwalt Anklage erheben oder einen Strafbefehl beantragen. Wird der Strafbefehl durch den Beschuldigten akzeptiert, kommt dies einer Verurteilung gleich. Wird Anklage erhoben, kommt es zu einem Hauptverfahren vor Gericht. Spätestens hier sollte ein Anwalt mit der Interessenwahrnehmung beauftragt werden.&lt;br /&gt;Wie werde ich bestraft, wenn ich schuldig bin? Das Strafmaß hängt von der Schwere des Deliktes ab und reicht von Geldstrafe bis hin zur Freiheitsstrafe. Bei Verkehrsstraftaten erfolgt oftmals auch eine Entziehung der Fahrerlaubnis und Eintragung von Punkten im Verkehrszentralreg &lt;br /&gt;Durch den Unfall ist der Tatbestand der fahrlässigen Körperverletzung verwirklicht. Die Polizei gibt Ihnen mit dem Anhörungsbogen die Gelegenheit, den Sachverhalt aus Ihrer Sicht darzustellen. Zu diesen Angaben sind Sie jedoch keineswegs verpflichtet, lediglich die Angaben zur Person müssen ausgefüllt werden. Richtig wäre es, bereits jetzt einen auf Verkehrsrecht bzw. Verkehrsstrafrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufzusuchen. Dieser fordert zunächst die Ermittlungsakte an und wird dann mit Ihnen gemeinsam entscheiden, ob eine Stellungnahme gefertigt oder besser zum Sachverhalt geschwiegen werden soll. &lt;br /&gt;Werde ich in jedem Fall verurteilt?&lt;br /&gt;Die Polizei leitet das Ergebnis der Ermittlungen an die Staatsanwaltschaft, diese entscheidet, ob Sie Anklage erhebt oder das Verfahren einstellt. Ein Anwalt kann bereits jetzt den Kontakt mit dem Staatsanwalt suchen und eine Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße erreichen. Dies hat den Vorteil, dass die Tat im Bundeszentralregister nicht als verurteilte Straftat geführt wird und ohne Verurteilung auch keine Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg eingetragen werden. Bei schwereren Delikten, wie der Fahrerflucht, wie das Unerlaubte Entfernen vom Unfallort, gemeinhin bezeichnet wird oder Fahren unter Alkohol wird der Staatsanwalt Anklage erheben oder einen Strafbefehl beantragen. Wird der Strafbefehl durch den Beschuldigten akzeptiert, kommt dies einer Verurteilung gleich. Wird Anklage erhoben, kommt es zu einem Hauptverfahren vor Gericht. Spätestens hier sollte ein Anwalt mit der Interessenwahrnehmung beauftragt werden.&lt;br /&gt;Wie werde ich bestraft, wenn ich schuldig bin? Das Strafmaß hängt von der Schwere des Deliktes ab und reicht von Geldstrafe bis hin zur Freiheitsstrafe. Bei Verkehrsstraftaten erfolgt oftmals auch eine Entziehung der Fahrerlaubnis und Eintragung von Punkten im Verkehrszentralreg &lt;br /&gt;Durch den Unfall ist der Tatbestand der fahrlässigen Körperverletzung verwirklicht. Die Polizei gibt Ihnen mit dem Anhörungsbogen die Gelegenheit, den Sachverhalt aus Ihrer Sicht darzustellen. Zu diesen Angaben sind Sie jedoch keineswegs verpflichtet, lediglich die Angaben zur Person müssen ausgefüllt werden. Richtig wäre es, bereits jetzt einen auf Verkehrsrecht bzw. Verkehrsstrafrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufzusuchen. Dieser fordert zunächst die Ermittlungsakte an und wird dann mit Ihnen gemeinsam entscheiden, ob eine Stellungnahme gefertigt oder besser zum Sachverhalt geschwiegen werden soll. &lt;br /&gt;Werde ich in jedem Fall verurteilt?&lt;br /&gt;Die Polizei leitet das Ergebnis der Ermittlungen an die Staatsanwaltschaft, diese entscheidet, ob Sie Anklage erhebt oder das Verfahren einstellt. Ein Anwalt kann bereits jetzt den Kontakt mit dem Staatsanwalt suchen und eine Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße erreichen. Dies hat den Vorteil, dass die Tat im Bundeszentralregister nicht als verurteilte Straftat geführt wird und ohne Verurteilung auch keine Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg eingetragen werden. Bei schwereren Delikten, wie der Fahrerflucht, wie das Unerlaubte Entfernen vom Unfallort, gemeinhin bezeichnet wird oder Fahren unter Alkohol wird der Staatsanwalt Anklage erheben oder einen Strafbefehl beantragen. Wird der Strafbefehl durch den Beschuldigten akzeptiert, kommt dies einer Verurteilung gleich. Wird Anklage erhoben, kommt es zu einem Hauptverfahren vor Gericht. Spätestens hier sollte ein Anwalt mit der Interessenwahrnehmung beauftragt werden.&lt;br /&gt;Wie werde ich bestraft, wenn ich schuldig bin? Das Strafmaß hängt von der Schwere des Deliktes ab und reicht von Geldstrafe bis hin zur Freiheitsstrafe. Bei Verkehrsstraftaten erfolgt oftmals auch eine Entziehung der Fahrerlaubnis und Eintragung von Punkten im Verkehrszentralregister.</description></item><item><title>Wildschaden - muss man den Fuchs überfahren?</title><link>http://www.advotv.com/mediadetails.php?key=8da60274589d5a83be0a</link><description>Rechtsanwältin Katja Schade erläutert die Voraussetzungen, unter denen ein sog. Wildschaden in der Teilkaskoversicherung reguliert wird. Es wird u.a. die Frage beantwortet, ob es immer zu einem Zusammenstoß mit dem Wild kommen muss. Dabei wird die Rechtslage seit dem 01.01.2008 zugrunde gelegt. Rechtsanwältin Schade ist spezialisiert im Bereich des Verkehrsrechtes sowie des Versicherungsrechtes durch Absolvierung des Fachanwaltskurses. Sehr geehrter Frau Schade, zahlt meine Teilkaskoversicherung, wenn ich mit Wild kollidiert bin?&lt;br /&gt;Insbesondere im Frühjahr und im Herbst häufen sich die Wildunfälle. Versichert in der Teilkaskoversicherung ist der Zusammenstoß eines fahrenden Fahrzeuges mit Haarwild im Sinne des Bundesjagdgesetzes. Dazu gehören Hasen,  Füchse, Rehe oder auch  Wildschweine. Nicht dazu gehören Hauskatzen, Hunde, Ziegen, Rinder, Schafe. Einige, jedoch nicht alle Teilkaskoversicherungen decken darüber hinaus Schäden ab, die durch die Kollision mit Federwild, also Vögeln entstanden sind.  Bei einem Zusammenstoß mit einem Hasen muss die Teilkaskoversicherung also zahlen. Zahlt die Versicherung auch, wenn ich einem Tier ausweiche und dadurch einen Schaden am Fahrzeug erleide, ohne dass ich das Tier angefahren habe?&lt;br /&gt;Landet der Versicherungsnehmer bei dem Versuch, einem Wild auszuweichen im Straßengraben, ist auch da der Teilkaskoversicherer zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet. Voraussetzung ist allerdings, dass das Ausweichmanöver zur Rettung des Fahrzeuges und nicht des Wildes geboten war. Wer wegen eines Hasens oder Fuchses eine riskante Vollbremsung oder ein Ausweichmanöver absolviert, wird den Schaden nicht ersetzt bekommen. Die Gerichte sind der Ansicht, dass ein Ausweichen bei kleinerem Wild nicht im Verhältnis zu dem erwartenden Schaden steht, wenn das Fahrzeug in den Gegenverkehr oder gegen einen Baum fährt.Weicht der Versicherungsnehmer einem Reh oder Wildschwein aus, muss er allerdings beweisen, dass es ohne das Ausweichen zu einem Wildunfall gekommen wäre, dies ist ohne Zeugen oftmals nicht möglich. Die Versicherer stellen hohe Anforderungen an den Beweis, da ansonsten dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet wäre. Muss ich auch als Motorradfahrer ein Kleintier überfahren oder darf ich ausweichen, ohne den Versicherungsschutz zu verlieren?&lt;br /&gt;Ein Motorradfahrer darf auch Hasen und Füchsen ausweichen, da für ihn die Verletzungsgefahr beim Überfahren deutlich größer ist als in einem Pkw.</description></item><item><title>Kind verursacht Verkehrsunfall - wer haftet?</title><link>http://www.advotv.com/mediadetails.php?key=c6562e5d33e844b1411e</link><description>Die Anwältin Katja Schade referiert zum Thema Verkehrsunfall mit Kind. Rechtsanwältin Katja Schade erläutert die rechtlichen Probleme, die bei einem Verkehrsunfall mit einem unter 10-jährigem Kind auftreten können. Rechtsanwältin Schade ist spezialisiert im Bereich des Verkehrsrechtes sowie des Versicherungsrechtes durch Absolvierung des Fachanwaltskurses. &lt;br /&gt;Ein 8jähriges Mädchen fährt mit dem Fahrrad zwischen parkenden Autos auf die Straße und wird von einem Pkw erfasst. Das Kind wird verletzt und der Pkw leicht beschädigt. Wer haftet für die entstandenen Schäden?&lt;br /&gt;Weil Kinder unter 10 Jahren erfahrungsgemäß nicht in der Lage sind, die besonderen Gefahren des Straßenverkehrs zu erkennen, hat der Gesetzgeber im Jahre 2002 normiert, dass sie für Schäden, die sie anderen bei einem Unfall mit einem Kfz zufügen, nicht verantwortlich sind. Auch die Haftpflichtversicherung der Eltern wird den Schaden nicht ausgleichen. Die Haftpflichtversicherung tritt nur dann ein, wenn das Kind haften würde. In Frage käme eine Haftung der Eltern wegen Verletzung der Aufsichtspflicht. Dies unterliegt immer der Prüfung im Einzelfall. Sofern das Mädchen bereits früher am Straßenverkehr teilgenommen hat, die Verkehrsregeln kennt, bestand für die Eltern keine Veranlassung, an der Verkehrstauglichkeit ihres Kindes zu zweifeln und es besonders zu beaufsichtigen. Für unseren Fall bedeutet dass, dass der Fahrer des Pkw seinen Schaden nicht von einer gegnerischen Versicherung ersetzt bekommt. Lediglich seine eigene Vollkaskoversicherung wird den Schaden übernehmen, jedoch meistens mit der Folge der Höherstufung im Schadensfreiheitsrabat&lt;br /&gt;We r kommt aber für den Schaden des Kindes auf?&lt;br /&gt;Viele Autofahrer werden erstaunt sein, wenn sie bei einem für sie offensichtlich unvermeidbaren Unfall dennoch haften. Seit dem Jahre 2002 entfällt die Haftung des Autofahrers nur dann, wenn er sich auf „Höhere Gewalt“ berufen kann. Dies wird aber in den meisten Fällen nicht möglich sein&lt;br /&gt;Bedeutet dass, dass Kinder unter 10 Jahren quasi Narrenfreiheit im Straßenverkehr besitzen? Nein, auch Kinder unter 10 Jahren haften für vorsätzliches Verhalten, das Haftungsprivileg gilt lediglich für Fahrlässigkeit. Kinder haften auch für Schäden, die sie parkenden Autos zufügen.  Kinder sollen lediglich vor der Überforderung im fahrenden motorisierten Verkehr geschützt werden. Für Unfälle mit Fahrrädern, Skatern etc. entfällt die Haftung nicht.</description></item><item><title>Rotlichtverstoß</title><link>http://www.advotv.com/mediadetails.php?key=88eb28059b746f0c805b</link><description>Rechtsanwalt Sven Leistikow klärt über die Folgen eines Rotlichtverstoßes im Strassenverkehr auf und erklärt die Unterschiede der Verletzungsarten. In diesem Video werden die rechtlichen Konsequenzen eines solchen Verstoßes beschrieben. &lt;br /&gt;Der Referent Sven Leistikow ist Rechtsanwalt und Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. Frage: Herr Rechtsanwalt Leistikow, was versteht man unter einem Rotlichtverstoß?&lt;br /&gt;Antwort:   Zunächst mal verstehen die Behörden darunter das Überfahren einer Haltelinie an einer roten Ampel. Aber wir unterscheiden dabei zwei Situationen. Es gibt den einfachen Rotlichtverstoß. Der liegt vor, wenn gegen das Gebot der Straßenverkehrsordnung - &quot;Halt vor der Kreuzung!&quot; - verstoßen wird, ein Fahrer also bei Rotlicht in den Kreuzungsbereich oder Einmündungsbereich, einfährt.&lt;br /&gt;Und es gibt den qualifizierten Rotlichtverstoß, das Überfahren einer Haltelinie an einer roten Ampel von mehr als einer Sekunde nach dem Rotlicht. &lt;br /&gt;Frage: Was ist die Konsequenz eines Rotlichtverstoßes?&lt;br /&gt;Antwor  t: Beim einfachen Verstoß kostet das 50 € (ab 01.01.2009 90 €) und bringt 3 Punkte. Wird dabei jemand gefährdet oder was beschädigt, dann kostet das 125 € (künftig 200 bis 240  €) und es kommt noch ein Fahrverbot von einem Monat dazu und je nach den Umständen noch ein Führerscheinentzug auf Dauer und eine weitere Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren. Beim qualifizierten Verstoß, also über 1 Sekunde kostet das 125,- EUR (künftig 200,00 €); 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot. Mit Gefährdung oder Sachbeschädigung 200,00 € (künftig 320 bis 360 €)und eventuell wieder Führerscheinentzug und Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.&lt;br /&gt;Wenn jemand aber noch den Führerschein auf Probe hat, dann gilt:&lt;br /&gt;Beim ersten Mal verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre. Ein Aufbauseminar (ASF = Aufbauseminar für Fahranfänger) wird angeordnet. Dieses Seminar muss an einer dafür zugelassenen Fahrschule absolviert werden. Es besteht aus einer Nachschulung von insgesamt 4 Sitzungen zu 135 Minuten. Zwischen der ersten und der zweiten Sitzung gibt es eine Fahrprobe von mindestens 30 Minuten Dauer. Diese Fahrprobe hat keinen Prüfungscharakter. &lt;br /&gt;Der Kurs wird in Gruppen von 6 bis 12 Teilnehmern abgehalten, die durch aktiven Erfahrungsaustausch und gemeinsame Analysen ihres Fahrverhaltens lernen sollen, wie sie Unfallrisiken künftig vermindern können. Eine durchgehende Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht. Die Kosten betragen durchschnittlich 250 Euro, maximal etwa 400 Euro. Für das zweite Mal gilt: Die Behörde empfiehlt die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Die (freiwillige) Teilnahme bringt 2 Punkte Rabatt. Für das dritte Mal gilt: Die Fahrerlaubnis wird entzogen, eine Neuerteilung ist frühestens nach drei Monaten möglich. Eine MPU droht, aber diese ist spätestens dann fällig, wenn nach der Neuerteilung ein neuer A-Verstoß begangen wird. Frage: Gibt es Tipps für das Verhalten bei Vorwurf eines Rotlichtverstoßes? Antwort: O ja!&lt;br /&gt;Ganz wichtig ist es die Situation richtig zu verstehen. Hält einen die Polizei an und fragt, ob man die rote Ampel denn nicht gesehen hätte, so empfiehlt es sich nichts zu sagen. Entscheidend für das weitere verfahren ist nämlich, ob es der Polizei gelingt, Ihnen den Verstoß auch nachzuweisen. Beobachtungen des Straßenverkehrs durch einen am Straßenrand stehenden Polizisten reichen dazu in der Regel nicht aus. Sind Sie also im Zweifel, dann sagen Sie besser nichts dazu. Wurden Sie gefilmt, dann ist das Vorgehen dagegen in der Regel zwecklos. Allerdings kann man als Anwalt hier ab und an noch eine Milderung der Strafe erreichen, bei Vorliegen besonderer Gründe. Achten Sie ganz besonders darauf, was Ihnen vorgeworfen wird. Das Überfahren der Kreuzung eine Sekunde nach dem Rotlicht wird härter bestraft und erfordert im Gegenzug aber auch einen klaren Nachweis. Mein Tipp: Sehen Sie sich in jedem Fall zunächst mit Ihrem Anwalt die Akte an und entscheiden dann, ob und wie Sie weiter vorgehen wollen. Frage: Herr Leistikow, ist das nicht lediglich ein trickreiches Vorgehen eines gewieften Anwalts? Antwort: Nein. Mit Sicherheit nicht. Es ist ein Teil unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung. Das Gewaltmonopol des Staates, also der Grundsatz, dass nur der Staat Gewalt ausüben darf, verpflichtet den Staat dazu, bei Eingriffen gegen den Bürger besonders sorgsam und bedacht zu handeln. Insofern kann es nicht ausreichen, wenn ein Beamter. Hier sind die Anforderungen an einen Beweis wesentlich höher anzusetzen. Dies berücksichtigen zumindest auch die Obergerichte.</description></item><item><title>Parkunfall - Fahrerflucht trotz Hinweiszettel?</title><link>http://www.advotv.com/mediadetails.php?key=d895b0692331951773b3</link><description>&lt;br /&gt;Anwalt Helmut Schneider referiert zum Thema Parkunfall und Unfallflucht. &lt;br /&gt;Name Kanzlei	&lt;br /&gt;Raab, Schneider &amp; Emrich-Ventulett, Burgstraße 39, 67659 Kaiserslautern&lt;br /&gt;Homepage Kanzlei	&lt;br /&gt;www.Raab-und-Sch neider.de&lt;br /&gt;Inhalt	&lt;br /&gt;Re chtsanwalt Helmut Schneider erläutert die strafrechtlichen und versicherungsrechtlichen Folgen einer Unfallflucht nach einem Parkunfall. &lt;br /&gt;Der Referent ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und stellvertretender Vorsitzender des Fachausschusses Verkehrsrecht in Rheinland-Pfalz&lt;br /&gt;Beschreib ende &lt;br /&gt;Stichwörter	&lt;br /&gt;Parkpl  atzunfall, Zettel an Windschutzscheibe, Wartefrist, Fahrverbot, Führerscheinentzug, Versicherungsregress&lt;br /&gt;Rech tsanwalt Helmut Schneider ist Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;~NWLN ~&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;~NWLN ~&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;~NWLN ~&lt;br /&gt;Frage:	Genügt  es nach einem Parkunfall einen Zettel an die Windschutzscheibe des Geschädigten Fahrzeuges zu hängen?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Antwort:	Au  f keinen Fall. Auch wenn dies weit verbreitet ist, so genügt dies nicht. Wer dann direkt die Unfallstelle verlässt, hat sich bereits einer Unfallflucht schuldig gemacht. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Auch beim Parkplatzunfall gilt es, eine angemessene Zeit zu warten und gegebenenfalls unverzüglich die Polizei zu verständigen. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das Gesetz hat hier allerdings eine Ausnahme vorgesehen. Wenn der Schädiger sich bei einem Unfall im ruhenden Verkehr mit geringem Sachschaden innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei meldet, kann dann von Strafe abgesehen werden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Frage:	Welc he Folgen hat eine Unfallflucht?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Antwo rt:	Die strafrechtlichen Folgen können sein: &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Geldstrafe oder im Wiederholungsfall &lt;br /&gt;Freiheitsstrafe&lt;br /&gt;die Verhängung eines Fahrverbotes zwischen einem und drei Monaten &lt;br /&gt;und bei erheblichem Sachschaden –&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;- die Gerichte gehen hier etwa bei einer Grenze von 1.300,00 € von erheblichem Schaden aus - Entziehung der Fahrerlaubnis mit einer Sperrfrist von mindestens 6 Monaten. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Bei einer begangenen Unfallflucht wird zwar die Haftpflichtversicherung des Schädigers zunächst eingreifen. Sie kann jedoch nach den gesetzlichen Voraussetzungen Regress nehmen bis zu 5.000,00 €, was die Versicherungen im Regelfall auch tun.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Frage:	Was raten Sie?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Antwort:	Nun, zunächst: selbstverständlich die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Wenn jedoch eine Unfallflucht vorliegt, sollte man auf jeden Fall von seinem vollständigen Schweigerecht gegenüber der Polizei Gebrauch machen und versierten anwaltlichen Rat einholen. Dann kann oft – sowohl strafrechtlich – noch Schadensbegrenzung betrieben werden.&lt;br /&gt; &lt;br /&gt;Anwalt Helmut Schneider referiert zum Thema Parkunfall und Unfallflucht. &lt;br /&gt;Name Kanzlei	&lt;br /&gt;Raab, Schneider &amp; Emrich-Ventulett, Burgstraße 39, 67659 Kaiserslautern&lt;br /&gt;Homepage Kanzlei	&lt;br /&gt;www.Raab-und-Sch neider.de&lt;br /&gt;Inhalt	&lt;br /&gt;Re chtsanwalt Helmut Schneider erläutert die strafrechtlichen und versicherungsrechtlichen Folgen einer Unfallflucht nach einem Parkunfall. &lt;br /&gt;Der Referent ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und stellvertretender Vorsitzender des Fachausschusses Verkehrsrecht in Rheinland-Pfalz&lt;br /&gt;Beschreib ende &lt;br /&gt;Stichwörter	&lt;br /&gt;Parkpl  atzunfall, Zettel an Windschutzscheibe, Wartefrist, Fahrverbot, Führerscheinentzug, Versicherungsregress&lt;br /&gt;Rech tsanwalt Helmut Schneider ist Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;~NWLN ~&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;~NWLN ~&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;~NWLN ~&lt;br /&gt;Frage:	Genügt  es nach einem Parkunfall einen Zettel an die Windschutzscheibe des Geschädigten Fahrzeuges zu hängen?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Antwort:	Au  f keinen Fall. Auch wenn dies weit verbreitet ist, so genügt dies nicht. Wer dann direkt die Unfallstelle verlässt, hat sich bereits einer Unfallflucht schuldig gemacht. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Auch beim Parkplatzunfall gilt es, eine angemessene Zeit zu warten und gegebenenfalls unverzüglich die Polizei zu verständigen. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das Gesetz hat hier allerdings eine Ausnahme vorgesehen. Wenn der Schädiger sich bei einem Unfall im ruhenden Verkehr mit geringem Sachschaden innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei meldet, kann dann von Strafe abgesehen werden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Frage:	Welc he Folgen hat eine Unfallflucht?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Antwo rt:	Die strafrechtlichen Folgen können sein: &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Geldstrafe oder im Wiederholungsfall &lt;br /&gt;Freiheitsstrafe&lt;br /&gt;die Verhängung eines Fahrverbotes zwischen einem und drei Monaten &lt;br /&gt;und bei erheblichem Sachschaden –&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;- die Gerichte gehen hier etwa bei einer Grenze von 1.300,00 € von erheblichem Schaden aus - Entziehung der Fahrerlaubnis mit einer Sperrfrist von mindestens 6 Monaten. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Bei einer begangenen Unfallflucht wird zwar die Haftpflichtversicherung des Schädigers zunächst eingreifen. Sie kann jedoch nach den gesetzlichen Voraussetzungen Regress nehmen bis zu 5.000,00 €, was die Versicherungen im Regelfall auch tun.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Frage:	Was raten Sie?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Antwort:	Nun, zunächst: selbstverständlich die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Wenn jedoch eine Unfallflucht vorliegt, sollte man auf jeden Fall von seinem vollständigen Schweigerecht gegenüber der Polizei Gebrauch machen und versierten anwaltlichen Rat einholen. Dann kann oft – sowohl strafrechtlich – noch Schadensbegrenzung betrieben werden.&lt;br /&gt; &lt;br /&gt;Anwalt Helmut Schneider referiert zum Thema Parkunfall und Unfallflucht. &lt;br /&gt;Name Kanzlei	&lt;br /&gt;Raab, Schneider &amp; Emrich-Ventulett, Burgstraße 39, 67659 Kaiserslautern&lt;br /&gt;Homepage Kanzlei	&lt;br /&gt;www.Raab-und-Sch neider.de&lt;br /&gt;Inhalt	&lt;br /&gt;Re chtsanwalt Helmut Schneider erläutert die strafrechtlichen und versicherungsrechtlichen Folgen einer Unfallflucht nach einem Parkunfall. &lt;br /&gt;Der Referent ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und stellvertretender Vorsitzender des Fachausschusses Verkehrsrecht in Rheinland-Pfalz&lt;br /&gt;Beschreib ende &lt;br /&gt;Stichwörter	&lt;br /&gt;Parkpl  atzunfall, Zettel an Windschutzscheibe, Wartefrist, Fahrverbot, Führerscheinentzug, Versicherungsregress&lt;br /&gt;Rech tsanwalt Helmut Schneider ist Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;~NWLN ~&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;~NWLN ~&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;~NWLN ~&lt;br /&gt;Frage:	Genügt  es nach einem Parkunfall einen Zettel an die Windschutzscheibe des Geschädigten Fahrzeuges zu hängen?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Antwort:	Au  f keinen Fall. Auch wenn dies weit verbreitet ist, so genügt dies nicht. Wer dann direkt die Unfallstelle verlässt, hat sich bereits einer Unfallflucht schuldig gemacht. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Auch beim Parkplatzunfall gilt es, eine angemessene Zeit zu warten und gegebenenfalls unverzüglich die Polizei zu verständigen. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das Gesetz hat hier allerdings eine Ausnahme vorgesehen. Wenn der Schädiger sich bei einem Unfall im ruhenden Verkehr mit geringem Sachschaden innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei meldet, kann dann von Strafe abgesehen werden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Frage:	Welc he Folgen hat eine Unfallflucht?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Antwo rt:	Die strafrechtlichen Folgen können sein: &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Geldstrafe oder im Wiederholungsfall &lt;br /&gt;Freiheitsstrafe&lt;br /&gt;die Verhängung eines Fahrverbotes zwischen einem und drei Monaten &lt;br /&gt;und bei erheblichem Sachschaden –&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;- die Gerichte gehen hier etwa bei einer Grenze von 1.300,00 € von erheblichem Schaden aus - Entziehung der Fahrerlaubnis mit einer Sperrfrist von mindestens 6 Monaten. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Bei einer begangenen Unfallflucht wird zwar die Haftpflichtversicherung des Schädigers zunächst eingreifen. Sie kann jedoch nach den gesetzlichen Voraussetzungen Regress nehmen bis zu 5.000,00 €, was die Versicherungen im Regelfall auch tun.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Frage:	Was raten Sie?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Antwort:	Nun, zunächst: selbstverständlich die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Wenn jedoch eine Unfallflucht vorliegt, sollte man auf jeden Fall von seinem vollständigen Schweigerecht gegenüber der Polizei Gebrauch machen und versierten anwaltlichen Rat einholen. Dann kann oft – sowohl strafrechtlich – noch Schadensbegrenzung betrieben werden.&lt;br /&gt; &lt;br /&gt;Anwalt Helmut Schneider referiert zum Thema Parkunfall und Unfallflucht. &lt;br /&gt;Name Kanzlei	&lt;br /&gt;Raab, Schneider &amp; Emrich-Ventulett, Burgstraße 39, 67659 Kaiserslautern&lt;br /&gt;Homepage Kanzlei	&lt;br /&gt;www.Raab-und-Sch neider.de&lt;br /&gt;Inhalt	&lt;br /&gt;Re chtsanwalt Helmut Schneider erläutert die strafrechtlichen und versicherungsrechtlichen Folgen einer Unfallflucht nach einem Parkunfall. &lt;br /&gt;Der Referent ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und stellvertretender Vorsitzender des Fachausschusses Verkehrsrecht in Rheinland-Pfalz&lt;br /&gt;Beschreib ende &lt;br /&gt;Stichwörter	&lt;br /&gt;Parkpl  atzunfall, Zettel an Windschutzscheibe, Wartefrist, Fahrverbot, Führerscheinentzug, Versicherungsregress&lt;br /&gt;Rech tsanwalt Helmut Schneider ist Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;~NWLN ~&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;~NWLN ~&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;~NWLN ~&lt;br /&gt;Frage:	Genügt  es nach einem Parkunfall einen Zettel an die Windschutzscheibe des Geschädigten Fahrzeuges zu hängen?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Antwort:	Au  f keinen Fall. Auch wenn dies weit verbreitet ist, so genügt dies nicht. Wer dann direkt die Unfallstelle verlässt, hat sich bereits einer Unfallflucht schuldig gemacht. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Auch beim Parkplatzunfall gilt es, eine angemessene Zeit zu warten und gegebenenfalls unverzüglich die Polizei zu verständigen. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das Gesetz hat hier allerdings eine Ausnahme vorgesehen. Wenn der Schädiger sich bei einem Unfall im ruhenden Verkehr mit geringem Sachschaden innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei meldet, kann dann von Strafe abgesehen werden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Frage:	Welc he Folgen hat eine Unfallflucht?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Antwo rt:	Die strafrechtlichen Folgen können sein: &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Geldstrafe oder im Wiederholungsfall &lt;br /&gt;Freiheitsstrafe&lt;br /&gt;die Verhängung eines Fahrverbotes zwischen einem und drei Monaten &lt;br /&gt;und bei erheblichem Sachschaden –&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;- die Gerichte gehen hier etwa bei einer Grenze von 1.300,00 € von erheblichem Schaden aus - Entziehung der Fahrerlaubnis mit einer Sperrfrist von mindestens 6 Monaten. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Bei einer begangenen Unfallflucht wird zwar die Haftpflichtversicherung des Schädigers zunächst eingreifen. Sie kann jedoch nach den gesetzlichen Voraussetzungen Regress nehmen bis zu 5.000,00 €, was die Versicherungen im Regelfall auch tun.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Frage:	Was raten Sie?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Antwort:	Nun, zunächst: selbstverständlich die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Wenn jedoch eine Unfallflucht vorliegt, sollte man auf jeden Fall von seinem vollständigen Schweigerecht gegenüber der Polizei Gebrauch machen und versierten anwaltlichen Rat einholen. Dann kann oft – sowohl strafrechtlich – noch Schadensbegrenzung betrieben werden.&lt;br /&gt; &lt;br /&gt;Anwalt Helmut Schneider referiert zum Thema Parkunfall und Unfallflucht. &lt;br /&gt;Name Kanzlei	&lt;br /&gt;Raab, Schneider &amp; Emrich-Ventulett, Burgstraße 39, 67659 Kaiserslautern&lt;br /&gt;Homepage Kanzlei	&lt;br /&gt;www.Raab-und-Sch neider.de&lt;br /&gt;Inhalt	&lt;br /&gt;Re chtsanwalt Helmut Schneider erläutert die strafrechtlichen und versicherungsrechtlichen Folgen einer Unfallflucht nach einem Parkunfall. &lt;br /&gt;Der Referent ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und stellvertretender Vorsitzender des Fachausschusses Verkehrsrecht in Rheinland-Pfalz&lt;br /&gt;Beschreib ende &lt;br /&gt;Stichwörter	&lt;br /&gt;Parkpl  atzunfall, Zettel an Windschutzscheibe, Wartefrist, Fahrverbot, Führerscheinentzug, Versicherungsregress&lt;br /&gt;Rech tsanwalt Helmut Schneider ist Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;~NWLN ~&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;~NWLN ~&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;~NWLN ~&lt;br /&gt;Frage:	Genügt  es nach einem Parkunfall einen Zettel an die Windschutzscheibe des Geschädigten Fahrzeuges zu hängen?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Antwort:	Au  f keinen Fall. Auch wenn dies weit verbreitet ist, so genügt dies nicht. Wer dann direkt die Unfallstelle verlässt, hat sich bereits einer Unfallflucht schuldig gemacht. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Auch beim Parkplatzunfall gilt es, eine angemessene Zeit zu warten und gegebenenfalls unverzüglich die Polizei zu verständigen. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das Gesetz hat hier allerdings eine Ausnahme vorgesehen. Wenn der Schädiger sich bei einem Unfall im ruhenden Verkehr mit geringem Sachschaden innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei meldet, kann dann von Strafe abgesehen werden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Frage:	Welc he Folgen hat eine Unfallflucht?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Antwo rt:	Die strafrechtlichen Folgen können sein: &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Geldstrafe oder im Wiederholungsfall &lt;br /&gt;Freiheitsstrafe&lt;br /&gt;die Verhängung eines Fahrverbotes zwischen einem und drei Monaten &lt;br /&gt;und bei erheblichem Sachschaden –&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;- die Gerichte gehen hier etwa bei einer Grenze von 1.300,00 € von erheblichem Schaden aus - Entziehung der Fahrerlaubnis mit einer Sperrfrist von mindestens 6 Monaten. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Bei einer begangenen Unfallflucht wird zwar die Haftpflichtversicherung des Schädigers zunächst eingreifen. Sie kann jedoch nach den gesetzlichen Voraussetzungen Regress nehmen bis zu 5.000,00 €, was die Versicherungen im Regelfall auch tun.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Frage:	Was raten Sie?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Antwort:	Nun, zunächst: selbstverständlich die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Wenn jedoch eine Unfallflucht vorliegt, sollte man auf jeden Fall von seinem vollständigen Schweigerecht gegenüber der Polizei Gebrauch machen und versierten anwaltlichen Rat einholen. Dann kann oft – sowohl strafrechtlich – noch Schadensbegrenzung betrieben werden.&lt;br /&gt; &lt;br /&gt;Anwalt Helmut Schneider referiert zum Thema Parkunfall und Unfallflucht. &lt;br /&gt;Name Kanzlei	&lt;br /&gt;Raab, Schneider &amp; Emrich-Ventulett, Burgstraße 39, 67659 Kaiserslautern&lt;br /&gt;Homepage Kanzlei	&lt;br /&gt;www.Raab-und-Sch neider.de&lt;br /&gt;Inhalt	&lt;br /&gt;Re chtsanwalt Helmut Schneider erläutert die strafrechtlichen und versicherungsrechtlichen Folgen einer Unfallflucht nach einem Parkunfall. &lt;br /&gt;Der Referent ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und stellvertretender Vorsitzender des Fachausschusses Verkehrsrecht in Rheinland-Pfalz&lt;br /&gt;Beschreib ende &lt;br /&gt;Stichwörter	&lt;br /&gt;Parkpl  atzunfall, Zettel an Windschutzscheibe, Wartefrist, Fahrverbot, Führerscheinentzug, Versicherungsregress&lt;br /&gt;Rech tsanwalt Helmut Schneider ist Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;~NWLN ~&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;~NWLN ~&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;~NWLN ~&lt;br /&gt;Frage:	Genügt  es nach einem Parkunfall einen Zettel an die Windschutzscheibe des Geschädigten Fahrzeuges zu hängen?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Antwort:	Au  f keinen Fall. Auch wenn dies weit verbreitet ist, so genügt dies nicht. Wer dann direkt die Unfallstelle verlässt, hat sich bereits einer Unfallflucht schuldig gemacht. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Auch beim Parkplatzunfall gilt es, eine angemessene Zeit zu warten und gegebenenfalls unverzüglich die Polizei zu verständigen. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das Gesetz hat hier allerdings eine Ausnahme vorgesehen. Wenn der Schädiger sich bei einem Unfall im ruhenden Verkehr mit geringem Sachschaden innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei meldet, kann dann von Strafe abgesehen werden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Frage:	Welc he Folgen hat eine Unfallflucht?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Antwo rt:	Die strafrechtlichen Folgen können sein: &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Geldstrafe oder im Wiederholungsfall &lt;br /&gt;Freiheitsstrafe&lt;br /&gt;die Verhängung eines Fahrverbotes zwischen einem und drei Monaten &lt;br /&gt;und bei erheblichem Sachschaden –&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;- die Gerichte gehen hier etwa bei einer Grenze von 1.300,00 € von erheblichem Schaden aus - Entziehung der Fahrerlaubnis mit einer Sperrfrist von mindestens 6 Monaten. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Bei einer begangenen Unfallflucht wird zwar die Haftpflichtversicherung des Schädigers zunächst eingreifen. Sie kann jedoch nach den gesetzlichen Voraussetzungen Regress nehmen bis zu 5.000,00 €, was die Versicherungen im Regelfall auch tun.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Frage:	Was raten Sie?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Antwort:	Nun, zunächst: selbstverständlich die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Wenn jedoch eine Unfallflucht vorliegt, sollte man auf jeden Fall von seinem vollständigen Schweigerecht gegenüber der Polizei Gebrauch machen und versierten anwaltlichen Rat einholen. Dann kann oft – sowohl strafrechtlich – noch Schadensbegrenzung betrieben werden.&lt;br /&gt; &lt;br /&gt;Anwalt Helmut Schneider referiert zum Thema Parkunfall und Unfallflucht. &lt;br /&gt;Name Kanzlei	&lt;br /&gt;Raab, Schneider &amp; Emrich-Ventulett, Burgstraße 39, 67659 Kaiserslautern&lt;br /&gt;Homepage Kanzlei	&lt;br /&gt;www.Raab-und-Sch neider.de&lt;br /&gt;Inhalt	&lt;br /&gt;Re chtsanwalt Helmut Schneider erläutert die strafrechtlichen und versicherungsrechtlichen Folgen einer Unfallflucht nach einem Parkunfall. &lt;br /&gt;Der Referent ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und stellvertretender Vorsitzender des Fachausschusses Verkehrsrecht in Rheinland-Pfalz&lt;br /&gt;Beschreib ende &lt;br /&gt;Stichwörter	&lt;br /&gt;Parkpl  atzunfall, Zettel an Windschutzscheibe, Wartefrist, Fahrverbot, Führerscheinentzug, Versicherungsregress&lt;br /&gt;Rech tsanwalt Helmut Schneider ist Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;~NWLN ~&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;~NWLN ~&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;~NWLN ~&lt;br /&gt;Frage:	Genügt  es nach einem Parkunfall einen Zettel an die Windschutzscheibe des Geschädigten Fahrzeuges zu hängen?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Antwort:	Au  f keinen Fall. Auch wenn dies weit verbreitet ist, so genügt dies nicht. Wer dann direkt die Unfallstelle verlässt, hat sich bereits einer Unfallflucht schuldig gemacht. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Auch beim Parkplatzunfall gilt es, eine angemessene Zeit zu warten und gegebenenfalls unverzüglich die Polizei zu verständigen. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das Gesetz hat hier allerdings eine Ausnahme vorgesehen. Wenn der Schädiger sich bei einem Unfall im ruhenden Verkehr mit geringem Sachschaden innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei meldet, kann dann von Strafe abgesehen werden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Frage:	Welc he Folgen hat eine Unfallflucht?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Antwo rt:	Die strafrechtlichen Folgen können sein: &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Geldstrafe oder im Wiederholungsfall &lt;br /&gt;Freiheitsstrafe&lt;br /&gt;die Verhängung eines Fahrverbotes zwischen einem und drei Monaten &lt;br /&gt;und bei erheblichem Sachschaden –&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;- die Gerichte gehen hier etwa bei einer Grenze von 1.300,00 € von erheblichem Schaden aus - Entziehung der Fahrerlaubnis mit einer Sperrfrist von mindestens 6 Monaten. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Bei einer begangenen Unfallflucht wird zwar die Haftpflichtversicherung des Schädigers zunächst eingreifen. Sie kann jedoch nach den gesetzlichen Voraussetzungen Regress nehmen bis zu 5.000,00 €, was die Versicherungen im Regelfall auch tun.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Frage:	Was raten Sie?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Antwort:	Nun, zunächst: selbstverständlich die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Wenn jedoch eine Unfallflucht vorliegt, sollte man auf jeden Fall von seinem vollständigen Schweigerecht gegenüber der Polizei Gebrauch machen und versierten anwaltlichen Rat einholen. Dann kann oft – sowohl strafrechtlich – noch Schadensbegrenzung betrieben werden.&lt;br /&gt; &lt;br /&gt;Anwalt Helmut Schneider referiert zum Thema Parkunfall und Unfallflucht. &lt;br /&gt;Name Kanzlei	&lt;br /&gt;Raab, Schneider &amp; Emrich-Ventulett, Burgstraße 39, 67659 Kaiserslautern&lt;br /&gt;Homepage Kanzlei	&lt;br /&gt;www.Raab-und-Sch neider.de&lt;br /&gt;Inhalt	&lt;br /&gt;Re chtsanwalt Helmut Schneider erläutert die strafrechtlichen und versicherungsrechtlichen Folgen einer Unfallflucht nach einem Parkunfall. &lt;br /&gt;Der Referent ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und stellvertretender Vorsitzender des Fachausschusses Verkehrsrecht in Rheinland-Pfalz&lt;br /&gt;Beschreib ende &lt;br /&gt;Stichwörter	&lt;br /&gt;Parkpl  atzunfall, Zettel an Windschutzscheibe, Wartefrist, Fahrverbot, Führerscheinentzug, Versicherungsregress&lt;br /&gt;Rech tsanwalt Helmut Schneider ist Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;~NWLN ~&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;~NWLN ~&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;~NWLN ~&lt;br /&gt;Frage:	Genügt  es nach einem Parkunfall einen Zettel an die Windschutzscheibe des Geschädigten Fahrzeuges zu hängen?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Antwort:	Au  f keinen Fall. Auch wenn dies weit verbreitet ist, so genügt dies nicht. Wer dann direkt die Unfallstelle verlässt, hat sich bereits einer Unfallflucht schuldig gemacht. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Auch beim Parkplatzunfall gilt es, eine angemessene Zeit zu warten und gegebenenfalls unverzüglich die Polizei zu verständigen. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das Gesetz hat hier allerdings eine Ausnahme vorgesehen. Wenn der Schädiger sich bei einem Unfall im ruhenden Verkehr mit geringem Sachschaden innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei meldet, kann dann von Strafe abgesehen werden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Frage:	Welc he Folgen hat eine Unfallflucht?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Antwo rt:	Die strafrechtlichen Folgen können sein: &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Geldstrafe oder im Wiederholungsfall &lt;br /&gt;Freiheitsstrafe&lt;br /&gt;die Verhängung eines Fahrverbotes zwischen einem und drei Monaten &lt;br /&gt;und bei erheblichem Sachschaden –&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;- die Gerichte gehen hier etwa bei einer Grenze von 1.300,00 € von erheblichem Schaden aus - Entziehung der Fahrerlaubnis mit einer Sperrfrist von mindestens 6 Monaten. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Bei einer begangenen Unfallflucht wird zwar die Haftpflichtversicherung des Schädigers zunächst eingreifen. Sie kann jedoch nach den gesetzlichen Voraussetzungen Regress nehmen bis zu 5.000,00 €, was die Versicherungen im Regelfall auch tun.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Frage:	Was raten Sie?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Antwort:	Nun, zunächst: selbstverständlich die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Wenn jedoch eine Unfallflucht vorliegt, sollte man auf jeden Fall von seinem vollständigen Schweigerecht gegenüber der Polizei Gebrauch machen und versierten anwaltlichen Rat einholen. Dann kann oft – sowohl strafrechtlich – noch Schadensbegrenzung betrieben werden.&lt;br /&gt; &lt;br /&gt;Anwalt Helmut Schneider referiert zum Thema Parkunfall und Unfallflucht. &lt;br /&gt;Name Kanzlei	&lt;br /&gt;Raab, Schneider &amp; Emrich-Ventulett, Burgstraße 39, 67659 Kaiserslautern&lt;br /&gt;Homepage Kanzlei	&lt;br /&gt;www.Raab-und-Sch neider.de&lt;br /&gt;Inhalt	&lt;br /&gt;Re chtsanwalt Helmut Schneider erläutert die strafrechtlichen und versicherungsrechtlichen Folgen einer Unfallflucht nach einem Parkunfall. &lt;br /&gt;Der Referent ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und stellvertretender Vorsitzender des Fachausschusses Verkehrsrecht in Rheinland-Pfalz&lt;br /&gt;Beschreib ende &lt;br /&gt;Stichwörter	&lt;br /&gt;Parkpl  atzunfall, Zettel an Windschutzscheibe, Wartefrist, Fahrverbot, Führerscheinentzug, Versicherungsregress&lt;br /&gt;Rech tsanwalt Helmut Schneider ist Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;~NWLN ~&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;~NWLN ~&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;~NWLN ~&lt;br /&gt;Frage:	Genügt  es nach einem Parkunfall einen Zettel an die Windschutzscheibe des Geschädigten Fahrzeuges zu hängen?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Antwort:	Au  f keinen Fall. Auch wenn dies weit verbreitet ist, so genügt dies nicht. Wer dann direkt die Unfallstelle verlässt, hat sich bereits einer Unfallflucht schuldig gemacht. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Auch beim Parkplatzunfall gilt es, eine angemessene Zeit zu warten und gegebenenfalls unverzüglich die Polizei zu verständigen. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das Gesetz hat hier allerdings eine Ausnahme vorgesehen. Wenn der Schädiger sich bei einem Unfall im ruhenden Verkehr mit geringem Sachschaden innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei meldet, kann dann von Strafe abgesehen werden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Frage:	Welc he Folgen hat eine Unfallflucht?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Antwo rt:	Die strafrechtlichen Folgen können sein: &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Geldstrafe oder im Wiederholungsfall &lt;br /&gt;Freiheitsstrafe&lt;br /&gt;die Verhängung eines Fahrverbotes zwischen einem und drei Monaten &lt;br /&gt;und bei erheblichem Sachschaden –&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;- die Gerichte gehen hier etwa bei einer Grenze von 1.300,00 € von erheblichem Schaden aus - Entziehung der Fahrerlaubnis mit einer Sperrfrist von mindestens 6 Monaten. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Bei einer begangenen Unfallflucht wird zwar die Haftpflichtversicherung des Schädigers zunächst eingreifen. Sie kann jedoch nach den gesetzlichen Voraussetzungen Regress nehmen bis zu 5.000,00 €, was die Versicherungen im Regelfall auch tun.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Frage:	Was raten Sie?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Antwort:	Nun, zunächst: selbstverständlich die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Wenn jedoch eine Unfallflucht vorliegt, sollte man auf jeden Fall von seinem vollständigen Schweigerecht gegenüber der Polizei Gebrauch machen und versierten anwaltlichen Rat einholen. Dann kann oft – sowohl strafrechtlich – noch Schadensbegrenzung betrieben werden.&lt;br /&gt; &lt;br /&gt;Anwalt Helmut Schneider referiert zum Thema Parkunfall und Unfallflucht. &lt;br /&gt;Name Kanzlei	&lt;br /&gt;Raab, Schneider &amp; Emrich-Ventulett, Burgstraße 39, 67659 Kaiserslautern&lt;br /&gt;Homepage Kanzlei	&lt;br /&gt;www.Raab-und-Sch neider.de&lt;br /&gt;Inhalt	&lt;br /&gt;Re chtsanwalt Helmut Schneider erläutert die strafrechtlichen und versicherungsrechtlichen Folgen einer Unfallflucht nach einem Parkunfall. &lt;br /&gt;Der Referent ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und stellvertretender Vorsitzender des Fachausschusses Verkehrsrecht in Rheinland-Pfalz&lt;br /&gt;Beschreib ende &lt;br /&gt;Stichwörter	&lt;br /&gt;Parkpl  atzunfall, Zettel an Windschutzscheibe, Wartefrist, Fahrverbot, Führerscheinentzug, Versicherungsregress&lt;br /&gt;Rech tsanwalt Helmut Schneider ist Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;~NWLN ~&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;~NWLN ~&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;~NWLN ~&lt;br /&gt;Frage:	Genügt  es nach einem Parkunfall einen Zettel an die Windschutzscheibe des Geschädigten Fahrzeuges zu hängen?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Antwort:	Au  f keinen Fall. Auch wenn dies weit verbreitet ist, so genügt dies nicht. Wer dann direkt die Unfallstelle verlässt, hat sich bereits einer Unfallflucht schuldig gemacht. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Auch beim Parkplatzunfall gilt es, eine angemessene Zeit zu warten und gegebenenfalls unverzüglich die Polizei zu verständigen. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das Gesetz hat hier allerdings eine Ausnahme vorgesehen. Wenn der Schädiger sich bei einem Unfall im ruhenden Verkehr mit geringem Sachschaden innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei meldet, kann dann von Strafe abgesehen werden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Frage:	Welc he Folgen hat eine Unfallflucht?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Antwo rt:	Die strafrechtlichen Folgen können sein: &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Geldstrafe oder im Wiederholungsfall &lt;br /&gt;Freiheitsstrafe&lt;br /&gt;die Verhängung eines Fahrverbotes zwischen einem und drei Monaten &lt;br /&gt;und bei erheblichem Sachschaden –&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;- die Gerichte gehen hier etwa bei einer Grenze von 1.300,00 € von erheblichem Schaden aus - Entziehung der Fahrerlaubnis mit einer Sperrfrist von mindestens 6 Monaten. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Bei einer begangenen Unfallflucht wird zwar die Haftpflichtversicherung des Schädigers zunächst eingreifen. Sie kann jedoch nach den gesetzlichen Voraussetzungen Regress nehmen bis zu 5.000,00 €, was die Versicherungen im Regelfall auch tun.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Frage:	Was raten Sie?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Antwort:	Nun, zunächst: selbstverständlich die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Wenn jedoch eine Unfallflucht vorliegt, sollte man auf jeden Fall von seinem vollständigen Schweigerecht gegenüber der Polizei Gebrauch machen und versierten anwaltlichen Rat einholen. Dann kann oft – sowohl strafrechtlich – noch Schadensbegrenzung betrieben werden.&lt;br /&gt; &lt;br /&gt;Anwalt Helmut Schneider referiert zum Thema Parkunfall und Unfallflucht. &lt;br /&gt;Name Kanzlei	&lt;br /&gt;Raab, Schneider &amp; Emrich-Ventulett, Burgstraße 39, 67659 Kaiserslautern&lt;br /&gt;Homepage Kanzlei	&lt;br /&gt;www.Raab-und-Sch neider.de&lt;br /&gt;Inhalt	&lt;br /&gt;Re chtsanwalt Helmut Schneider erläutert die strafrechtlichen und versicherungsrechtlichen Folgen einer Unfallflucht nach einem Parkunfall. &lt;br /&gt;Der Referent ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und stellvertretender Vorsitzender des Fachausschusses Verkehrsrecht in Rheinland-Pfalz&lt;br /&gt;Beschreib ende &lt;br /&gt;Stichwörter	&lt;br /&gt;Parkpl  atzunfall, Zettel an Windschutzscheibe, Wartefrist, Fahrverbot, Führerscheinentzug, Versicherungsregress&lt;br /&gt;Rech tsanwalt Helmut Schneider ist Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;~NWLN ~&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;~NWLN ~&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;~NWLN ~&lt;br /&gt;Frage:	Genügt  es nach einem Parkunfall einen Zettel an die Windschutzscheibe des Geschädigten Fahrzeuges zu hängen?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Antwort:	Au  f keinen Fall. Auch wenn dies weit verbreitet ist, so genügt dies nicht. Wer dann direkt die Unfallstelle verlässt, hat sich bereits einer Unfallflucht schuldig gemacht. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Auch beim Parkplatzunfall gilt es, eine angemessene Zeit zu warten und gegebenenfalls unverzüglich die Polizei zu verständigen. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das Gesetz hat hier allerdings eine Ausnahme vorgesehen. Wenn der Schädiger sich bei einem Unfall im ruhenden Verkehr mit geringem Sachschaden innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei meldet, kann dann von Strafe abgesehen werden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Frage:	Welc he Folgen hat eine Unfallflucht?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Antwo rt:	Die strafrechtlichen Folgen können sein: &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Geldstrafe oder im Wiederholungsfall &lt;br /&gt;Freiheitsstrafe&lt;br /&gt;die Verhängung eines Fahrverbotes zwischen einem und drei Monaten &lt;br /&gt;und bei erheblichem Sachschaden –&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;- die Gerichte gehen hier etwa bei einer Grenze von 1.300,00 € von erheblichem Schaden aus - Entziehung der Fahrerlaubnis mit einer Sperrfrist von mindestens 6 Monaten. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Bei einer begangenen Unfallflucht wird zwar die Haftpflichtversicherung des Schädigers zunächst eingreifen. Sie kann jedoch nach den gesetzlichen Voraussetzungen Regress nehmen bis zu 5.000,00 €, was die Versicherungen im Regelfall auch tun.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Frage:	Was raten Sie?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Antwort:	Nun, zunächst: selbstverständlich die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Wenn jedoch eine Unfallflucht vorliegt, sollte man auf jeden Fall von seinem vollständigen Schweigerecht gegenüber der Polizei Gebrauch machen und versierten anwaltlichen Rat einholen. Dann kann oft – sowohl strafrechtlich – noch Schadensbegrenzung betrieben werden.&lt;br /&gt; &lt;br /&gt;Anwalt Helmut Schneider referiert zum Thema Parkunfall und Unfallflucht. &lt;br /&gt;Name Kanzlei	&lt;br /&gt;Raab, Schneider &amp; Emrich-Ventulett, Burgstraße 39, 67659 Kaiserslautern&lt;br /&gt;Homepage Kanzlei	&lt;br /&gt;www.Raab-und-Sch neider.de&lt;br /&gt;Inhalt	&lt;br /&gt;Re chtsanwalt Helmut Schneider erläutert die strafrechtlichen und versicherungsrechtlichen Folgen einer Unfallflucht nach einem Parkunfall. &lt;br /&gt;Der Referent ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und stellvertretender Vorsitzender des Fachausschusses Verkehrsrecht in Rheinland-Pfalz&lt;br /&gt;Beschreib ende &lt;br /&gt;Stichwörter	&lt;br /&gt;Parkpl  atzunfall, Zettel an Windschutzscheibe, Wartefrist, Fahrverbot, Führerscheinentzug, Versicherungsregress&lt;br /&gt;Rech tsanwalt Helmut Schneider ist Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;~NWLN ~&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;~NWLN ~&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;~NWLN ~&lt;br /&gt;Frage:	Genügt  es nach einem Parkunfall einen Zettel an die Windschutzscheibe des Geschädigten Fahrzeuges zu hängen?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Antwort:	Au  f keinen Fall. Auch wenn dies weit verbreitet ist, so genügt dies nicht. Wer dann direkt die Unfallstelle verlässt, hat sich bereits einer Unfallflucht schuldig gemacht. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Auch beim Parkplatzunfall gilt es, eine angemessene Zeit zu warten und gegebenenfalls unverzüglich die Polizei zu verständigen. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das Gesetz hat hier allerdings eine Ausnahme vorgesehen. Wenn der Schädiger sich bei einem Unfall im ruhenden Verkehr mit geringem Sachschaden innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei meldet, kann dann von Strafe abgesehen werden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Frage:	Welc he Folgen hat eine Unfallflucht?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Antwo rt:	Die strafrechtlichen Folgen können sein: &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Geldstrafe oder im Wiederholungsfall &lt;br /&gt;Freiheitsstrafe&lt;br /&gt;die Verhängung eines Fahrverbotes zwischen einem und drei Monaten &lt;br /&gt;und bei erheblichem Sachschaden –&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;- die Gerichte gehen hier etwa bei einer Grenze von 1.300,00 € von erheblichem Schaden aus - Entziehung der Fahrerlaubnis mit einer Sperrfrist von mindestens 6 Monaten. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Bei einer begangenen Unfallflucht wird zwar die Haftpflichtversicherung des Schädigers zunächst eingreifen. Sie kann jedoch nach den gesetzlichen Voraussetzungen Regress nehmen bis zu 5.000,00 €, was die Versicherungen im Regelfall auch tun.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Frage:	Was raten Sie?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Antwort:	Nun, zunächst: selbstverständlich die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Wenn jedoch eine Unfallflucht vorliegt, sollte man auf jeden Fall von seinem vollständigen Schweigerecht gegenüber der Polizei Gebrauch machen und versierten anwaltlichen Rat einholen. Dann kann oft – sowohl strafrechtlich – noch Schadensbegrenzung betrieben werden.&lt;br /&gt; &lt;br /&gt;Anwalt Helmut Schneider referiert zum Thema Parkunfall und Unfallflucht. &lt;br /&gt;Name Kanzlei	&lt;br /&gt;Raab, Schneider &amp; Emrich-Ventulett, Burgstraße 39, 67659 Kaiserslautern&lt;br /&gt;Homepage Kanzlei	&lt;br /&gt;www.Raab-und-Sch neider.de&lt;br /&gt;Inhalt	&lt;br /&gt;Re chtsanwalt Helmut Schneider erläutert die strafrechtlichen und versicherungsrechtlichen Folgen einer Unfallflucht nach einem Parkunfall. &lt;br /&gt;Der Referent ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und stellvertretender Vorsitzender des Fachausschusses Verkehrsrecht in Rheinland-Pfalz&lt;br /&gt;Beschreib ende &lt;br /&gt;Stichwörter	&lt;br /&gt;Parkpl  atzunfall, Zettel an Windschutzscheibe, Wartefrist, Fahrverbot, Führerscheinentzug, Versicherungsregress&lt;br /&gt;Rech tsanwalt Helmut Schneider ist Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;~NWLN ~&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;~NWLN ~&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;~NWLN ~&lt;br /&gt;Frage:	Genügt  es nach einem Parkunfall einen Zettel an die Windschutzscheibe des Geschädigten Fahrzeuges zu hängen?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Antwort:	Au  f keinen Fall. Auch wenn dies weit verbreitet ist, so genügt dies nicht. Wer dann direkt die Unfallstelle verlässt, hat sich bereits einer Unfallflucht schuldig gemacht. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Auch beim Parkplatzunfall gilt es, eine angemessene Zeit zu warten und gegebenenfalls unverzüglich die Polizei zu verständigen. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das Gesetz hat hier allerdings eine Ausnahme vorgesehen. Wenn der Schädiger sich bei einem Unfall im ruhenden Verkehr mit geringem Sachschaden innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei meldet, kann dann von Strafe abgesehen werden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Frage:	Welc he Folgen hat eine Unfallflucht?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Antwo rt:	Die strafrechtlichen Folgen können sein: &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Geldstrafe oder im Wiederholungsfall &lt;br /&gt;Freiheitsstrafe&lt;br /&gt;die Verhängung eines Fahrverbotes zwischen einem und drei Monaten &lt;br /&gt;und bei erheblichem Sachschaden –&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;- die Gerichte gehen hier etwa bei einer Grenze von 1.300,00 € von erheblichem Schaden aus - Entziehung der Fahrerlaubnis mit einer Sperrfrist von mindestens 6 Monaten. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Bei einer begangenen Unfallflucht wird zwar die Haftpflichtversicherung des Schädigers zunächst eingreifen. Sie kann jedoch nach den gesetzlichen Voraussetzungen Regress nehmen bis zu 5.000,00 €, was die Versicherungen im Regelfall auch tun.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Frage:	Was raten Sie?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Antwort:	Nun, zunächst: selbstverständlich die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Wenn jedoch eine Unfallflucht vorliegt, sollte man auf jeden Fall von seinem vollständigen Schweigerecht gegenüber der Polizei Gebrauch machen und versierten anwaltlichen Rat einholen. Dann kann oft – sowohl strafrechtlich – noch Schadensbegrenzung betrieben werden.&lt;br /&gt; &lt;br /&gt;Anwalt Helmut Schneider referiert zum Thema Parkunfall und Unfallflucht. &lt;br /&gt;Name Kanzlei	&lt;br /&gt;Raab, Schneider &amp; Emrich-Ventulett, Burgstraße 39, 67659 Kaiserslautern&lt;br /&gt;Homepage Kanzlei	&lt;br /&gt;www.Raab-und-Sch neider.de&lt;br /&gt;Inhalt	&lt;br /&gt;Re chtsanwalt Helmut Schneider erläutert die strafrechtlichen und versicherungsrechtlichen Folgen einer Unfallflucht nach einem Parkunfall. &lt;br /&gt;Der Referent ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und stellvertretender Vorsitzender des Fachausschusses Verkehrsrecht in Rheinland-Pfalz&lt;br /&gt;Beschreib ende &lt;br /&gt;Stichwörter	&lt;br /&gt;Parkpl  atzunfall, Zettel an Windschutzscheibe, Wartefrist, Fahrverbot, Führerscheinentzug, Versicherungsregress&lt;br /&gt;Rech tsanwalt Helmut Schneider ist Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;~NWLN ~&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;~NWLN ~&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;~NWLN ~&lt;br /&gt;Frage:	Genügt  es nach einem Parkunfall einen Zettel an die Windschutzscheibe des Geschädigten Fahrzeuges zu hängen?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Antwort:	Au  f keinen Fall. Auch wenn dies weit verbreitet ist, so genügt dies nicht. Wer dann direkt die Unfallstelle verlässt, hat sich bereits einer Unfallflucht schuldig gemacht. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Auch beim Parkplatzunfall gilt es, eine angemessene Zeit zu warten und gegebenenfalls unverzüglich die Polizei zu verständigen. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das Gesetz hat hier allerdings eine Ausnahme vorgesehen. Wenn der Schädiger sich bei einem Unfall im ruhenden Verkehr mit geringem Sachschaden innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei meldet, kann dann von Strafe abgesehen werden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Frage:	Welc he Folgen hat eine Unfallflucht?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Antwo rt:	Die strafrechtlichen Folgen können sein: &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Geldstrafe oder im Wiederholungsfall &lt;br /&gt;Freiheitsstrafe&lt;br /&gt;die Verhängung eines Fahrverbotes zwischen einem und drei Monaten &lt;br /&gt;und bei erheblichem Sachschaden –&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;- die Gerichte gehen hier etwa bei einer Grenze von 1.300,00 € von erheblichem Schaden aus - Entziehung der Fahrerlaubnis mit einer Sperrfrist von mindestens 6 Monaten. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Bei einer begangenen Unfallflucht wird zwar die Haftpflichtversicherung des Schädigers zunächst eingreifen. Sie kann jedoch nach den gesetzlichen Voraussetzungen Regress nehmen bis zu 5.000,00 €, was die Versicherungen im Regelfall auch tun.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Frage:	Was raten Sie?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Antwort:	Nun, zunächst: selbstverständlich die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Wenn jedoch eine Unfallflucht vorliegt, sollte man auf jeden Fall von seinem vollständigen Schweigerecht gegenüber der Polizei Gebrauch machen und versierten anwaltlichen Rat einholen. Dann kann oft – sowohl strafrechtlich – noch Schadensbegrenzung betrieben werden.&lt;br /&gt; &lt;br /&gt;Anwalt Helmut Schneider referiert zum Thema Parkunfall und Unfallflucht. &lt;br /&gt;Name Kanzlei	&lt;br /&gt;Raab, Schneider &amp; Emrich-Ventulett, Burgstraße 39, 67659 Kaiserslautern&lt;br /&gt;Homepage Kanzlei	&lt;br /&gt;www.Raab-und-Sch neider.de&lt;br /&gt;Inhalt	&lt;br /&gt;Re chtsanwalt Helmut Schneider erläutert die strafrechtlichen und versicherungsrechtlichen Folgen einer Unfallflucht nach einem Parkunfall. &lt;br /&gt;Der Referent ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und stellvertretender Vorsitzender des Fachausschusses Verkehrsrecht in Rheinland-Pfalz&lt;br /&gt;Beschreib ende &lt;br /&gt;Stichwörter	&lt;br /&gt;Parkpl  atzunfall, Zettel an Windschutzscheibe, Wartefrist, Fahrverbot, Führerscheinentzug, Versicherungsregress&lt;br /&gt;Rech tsanwalt Helmut Schneider ist Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;~NWLN ~&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;~NWLN ~&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;~NWLN ~&lt;br /&gt;Frage:	Genügt  es nach einem Parkunfall einen Zettel an die Windschutzscheibe des Geschädigten Fahrzeuges zu hängen?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Antwort:	Au  f keinen Fall. Auch wenn dies weit verbreitet ist, so genügt dies nicht. Wer dann direkt die Unfallstelle verlässt, hat sich bereits einer Unfallflucht schuldig gemacht. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Auch beim Parkplatzunfall gilt es, eine angemessene Zeit zu warten und gegebenenfalls unverzüglich die Polizei zu verständigen. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das Gesetz hat hier allerdings eine Ausnahme vorgesehen. Wenn der Schädiger sich bei einem Unfall im ruhenden Verkehr mit geringem Sachschaden innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei meldet, kann dann von Strafe abgesehen werden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Frage:	Welc he Folgen hat eine Unfallflucht?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Antwo rt:	Die strafrechtlichen Folgen können sein: &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Geldstrafe oder im Wiederholungsfall &lt;br /&gt;Freiheitsstrafe&lt;br /&gt;die Verhängung eines Fahrverbotes zwischen einem und drei Monaten &lt;br /&gt;und bei erheblichem Sachschaden –&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;- die Gerichte gehen hier etwa bei einer Grenze von 1.300,00 € von erheblichem Schaden aus - Entziehung der Fahrerlaubnis mit einer Sperrfrist von mindestens 6 Monaten. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Bei einer begangenen Unfallflucht wird zwar die Haftpflichtversicherung des Schädigers zunächst eingreifen. Sie kann jedoch nach den gesetzlichen Voraussetzungen Regress nehmen bis zu 5.000,00 €, was die Versicherungen im Regelfall auch tun.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Frage:	Was raten Sie?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Antwort:	Nun, zunächst: selbstverständlich die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Wenn jedoch eine Unfallflucht vorliegt, sollte man auf jeden Fall von seinem vollständigen Schweigerecht gegenüber der Polizei Gebrauch machen und versierten anwaltlichen Rat einholen. Dann kann oft – sowohl strafrechtlich – noch Schadensbegrenzung betrieben werden.&lt;br /&gt; &lt;br /&gt;Anwalt Helmut Schneider referiert zum Thema Parkunfall und Unfallflucht. &lt;br /&gt;Name Kanzlei	&lt;br /&gt;Raab, Schneider &amp; Emrich-Ventulett, Burgstraße 39, 67659 Kaiserslautern&lt;br /&gt;Homepage Kanzlei	&lt;br /&gt;www.Raab-und-Sch neider.de&lt;br /&gt;Inhalt	&lt;br /&gt;Re chtsanwalt Helmut Schneider erläutert die strafrechtlichen und versicherungsrechtlichen Folgen einer Unfallflucht nach einem Parkunfall. &lt;br /&gt;Der Referent ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und stellvertretender Vorsitzender des Fachausschusses Verkehrsrecht in Rheinland-Pfalz&lt;br /&gt;Beschreib ende &lt;br /&gt;Stichwörter	&lt;br /&gt;Parkpl  atzunfall, Zettel an Windschutzscheibe, Wartefrist, Fahrverbot, Führerscheinentzug, Versicherungsregress&lt;br /&gt;Rech tsanwalt Helmut Schneider ist Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;~NWLN ~&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;~NWLN ~&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;~NWLN ~&lt;br /&gt;Frage:	Genügt  es nach einem Parkunfall einen Zettel an die Windschutzscheibe des Geschädigten Fahrzeuges zu hängen?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Antwort:	Au  f keinen Fall. Auch wenn dies weit verbreitet ist, so genügt dies nicht. Wer dann direkt die Unfallstelle verlässt, hat sich bereits einer Unfallflucht schuldig gemacht. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Auch beim Parkplatzunfall gilt es, eine angemessene Zeit zu warten und gegebenenfalls unverzüglich die Polizei zu verständigen. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das Gesetz hat hier allerdings eine Ausnahme vorgesehen. Wenn der Schädiger sich bei einem Unfall im ruhenden Verkehr mit geringem Sachschaden innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei meldet, kann dann von Strafe abgesehen werden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Frage:	Welc he Folgen hat eine Unfallflucht?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Antwo rt:	Die strafrechtlichen Folgen können sein: &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Geldstrafe oder im Wiederholungsfall &lt;br /&gt;Freiheitsstrafe&lt;br /&gt;die Verhängung eines Fahrverbotes zwischen einem und drei Monaten &lt;br /&gt;und bei erheblichem Sachschaden –&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;- die Gerichte gehen hier etwa bei einer Grenze von 1.300,00 € von erheblichem Schaden aus - Entziehung der Fahrerlaubnis mit einer Sperrfrist von mindestens 6 Monaten. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Bei einer begangenen Unfallflucht wird zwar die Haftpflichtversicherung des Schädigers zunächst eingreifen. Sie kann jedoch nach den gesetzlichen Voraussetzungen Regress nehmen bis zu 5.000,00 €, was die Versicherungen im Regelfall auch tun.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Frage:	Was raten Sie?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Antwort:	Nun, zunächst: selbstverständlich die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Wenn jedoch eine Unfallflucht vorliegt, sollte man auf jeden Fall von seinem vollständigen Schweigerecht gegenüber der Polizei Gebrauch machen und versierten anwaltlichen Rat einholen. Dann kann oft – sowohl strafrechtlich – noch Schadensbegrenzung betrieben werden.&lt;br /&gt; &lt;br /&gt;Anwalt Helmut Schneider referiert zum Thema Parkunfall und Unfallflucht. &lt;br /&gt;Name Kanzlei	&lt;br /&gt;Raab, Schneider &amp; Emrich-Ventulett, Burgstraße 39, 67659 Kaiserslautern&lt;br /&gt;Homepage Kanzlei	&lt;br /&gt;www.Raab-und-Sch neider.de&lt;br /&gt;Inhalt	&lt;br /&gt;Re chtsanwalt Helmut Schneider erläutert die strafrechtlichen und versicherungsrechtlichen Folgen einer Unfallflucht nach einem Parkunfall. &lt;br /&gt;Der Referent ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und stellvertretender Vorsitzender des Fachausschusses Verkehrsrecht in Rheinland-Pfalz&lt;br /&gt;Beschreib ende &lt;br /&gt;Stichwörter	&lt;br /&gt;Parkpl  atzunfall, Zettel an Windschutzscheibe, Wartefrist, Fahrverbot, Führerscheinentzug, Versicherungsregress&lt;br /&gt;Rech tsanwalt Helmut Schneider ist Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;~NWLN ~&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;~NWLN ~&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;~NWLN ~&lt;br /&gt;Frage:	Genügt  es nach einem Parkunfall einen Zettel an die Windschutzscheibe des Geschädigten Fahrzeuges zu hängen?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Antwort:	Au  f keinen Fall. Auch wenn dies weit verbreitet ist, so genügt dies nicht. Wer dann direkt die Unfallstelle verlässt, hat sich bereits einer Unfallflucht schuldig gemacht. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Auch beim Parkplatzunfall gilt es, eine angemessene Zeit zu warten und gegebenenfalls unverzüglich die Polizei zu verständigen. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das Gesetz hat hier allerdings eine Ausnahme vorgesehen. Wenn der Schädiger sich bei einem Unfall im ruhenden Verkehr mit geringem Sachschaden innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei meldet, kann dann von Strafe abgesehen werden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Frage:	Welc he Folgen hat eine Unfallflucht?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Antwo rt:	Die strafrechtlichen Folgen können sein: &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Geldstrafe oder im Wiederholungsfall &lt;br /&gt;Freiheitsstrafe&lt;br /&gt;die Verhängung eines Fahrverbotes zwischen einem und drei Monaten &lt;br /&gt;und bei erheblichem Sachschaden –&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;- die Gerichte gehen hier etwa bei einer Grenze von 1.300,00 € von erheblichem Schaden aus - Entziehung der Fahrerlaubnis mit einer Sperrfrist von mindestens 6 Monaten. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Bei einer begangenen Unfallflucht wird zwar die Haftpflichtversicherung des Schädigers zunächst eingreifen. Sie kann jedoch nach den gesetzlichen Voraussetzungen Regress nehmen bis zu 5.000,00 €, was die Versicherungen im Regelfall auch tun.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Frage:	Was raten Sie?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Antwort:	Nun, zunächst: selbstverständlich die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Wenn jedoch eine Unfallflucht vorliegt, sollte man auf jeden Fall von seinem vollständigen Schweigerecht gegenüber der Polizei Gebrauch machen und versierten anwaltlichen Rat einholen. Dann kann oft – sowohl strafrechtlich – noch Schadensbegrenzung betrieben werden.&lt;br /&gt; &lt;br /&gt;Anwalt Helmut Schneider referiert zum Thema Parkunfall und Unfallflucht. &lt;br /&gt;Name Kanzlei	&lt;br /&gt;Raab, Schneider &amp; Emrich-Ventulett, Burgstraße 39, 67659 Kaiserslautern&lt;br /&gt;Homepage Kanzlei	&lt;br /&gt;www.Raab-und-Sch neider.de&lt;br /&gt;Inhalt	&lt;br /&gt;Re chtsanwalt Helmut Schneider erläutert die strafrechtlichen und versicherungsrechtlichen Folgen einer Unfallflucht nach einem Parkunfall. &lt;br /&gt;Der Referent ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und stellvertretender Vorsitzender des Fachausschusses Verkehrsrecht in Rheinland-Pfalz&lt;br /&gt;Beschreib ende &lt;br /&gt;Stichwörter	&lt;br /&gt;Parkpl  atzunfall, Zettel an Windschutzscheibe, Wartefrist, Fahrverbot, Führerscheinentzug, Versicherungsregress&lt;br /&gt;Rech tsanwalt Helmut Schneider ist Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;~NWLN ~&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;~NWLN ~&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;~NWLN ~&lt;br /&gt;Frage:	Genügt  es nach einem Parkunfall einen Zettel an die Windschutzscheibe des Geschädigten Fahrzeuges zu hängen?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Antwort:	Au  f keinen Fall. Auch wenn dies weit verbreitet ist, so genügt dies nicht. Wer dann direkt die Unfallstelle verlässt, hat sich bereits einer Unfallflucht schuldig gemacht. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Auch beim Parkplatzunfall gilt es, eine angemessene Zeit zu warten und gegebenenfalls unverzüglich die Polizei zu verständigen. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das Gesetz hat hier allerdings eine Ausnahme vorgesehen. Wenn der Schädiger sich bei einem Unfall im ruhenden Verkehr mit geringem Sachschaden innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei meldet, kann dann von Strafe abgesehen werden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Frage:	Welc he Folgen hat eine Unfallflucht?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Antwo rt:	Die strafrechtlichen Folgen können sein: &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Geldstrafe oder im Wiederholungsfall &lt;br /&gt;Freiheitsstrafe&lt;br /&gt;die Verhängung eines Fahrverbotes zwischen einem und drei Monaten &lt;br /&gt;und bei erheblichem Sachschaden –&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;- die Gerichte gehen hier etwa bei einer Grenze von 1.300,00 € von erheblichem Schaden aus - Entziehung der Fahrerlaubnis mit einer Sperrfrist von mindestens 6 Monaten. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Bei einer begangenen Unfallflucht wird zwar die Haftpflichtversicherung des Schädigers zunächst eingreifen. Sie kann jedoch nach den gesetzlichen Voraussetzungen Regress nehmen bis zu 5.000,00 €, was die Versicherungen im Regelfall auch tun.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Frage:	Was raten Sie?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Antwort:	Nun, zunächst: selbstverständlich die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Wenn jedoch eine Unfallflucht vorliegt, sollte man auf jeden Fall von seinem vollständigen Schweigerecht gegenüber der Polizei Gebrauch machen und versierten anwaltlichen Rat einholen. Dann kann oft – sowohl strafrechtlich – noch Schadensbegrenzung betrieben werden.&lt;br /&gt; &lt;br /&gt;Anwalt Helmut Schneider referiert zum Thema Parkunfall und Unfallflucht. &lt;br /&gt;Name Kanzlei	&lt;br /&gt;Raab, Schneider &amp; Emrich-Ventulett, Burgstraße 39, 67659 Kaiserslautern&lt;br /&gt;Homepage Kanzlei	&lt;br /&gt;www.Raab-und-Sch neider.de&lt;br /&gt;Inhalt	&lt;br /&gt;Re chtsanwalt Helmut Schneider erläutert die strafrechtlichen und versicherungsrechtlichen Folgen einer Unfallflucht nach einem Parkunfall. &lt;br /&gt;Der Referent ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und stellvertretender Vorsitzender des Fachausschusses Verkehrsrecht in Rheinland-Pfalz&lt;br /&gt;Beschreib ende &lt;br /&gt;Stichwörter	&lt;br /&gt;Parkpl  atzunfall, Zettel an Windschutzscheibe, Wartefrist, Fahrverbot, Führerscheinentzug, Versicherungsregress&lt;br /&gt;Rech tsanwalt Helmut Schneider ist Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;~NWLN ~&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;~NWLN ~&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;~NWLN ~&lt;br /&gt;Frage:	Genügt  es nach einem Parkunfall einen Zettel an die Windschutzscheibe des Geschädigten Fahrzeuges zu hängen?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Antwort:	Au  f keinen Fall. Auch wenn dies weit verbreitet ist, so genügt dies nicht. Wer dann direkt die Unfallstelle verlässt, hat sich bereits einer Unfallflucht schuldig gemacht. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Auch beim Parkplatzunfall gilt es, eine angemessene Zeit zu warten und gegebenenfalls unverzüglich die Polizei zu verständigen. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das Gesetz hat hier allerdings eine Ausnahme vorgesehen. Wenn der Schädiger sich bei einem Unfall im ruhenden Verkehr mit geringem Sachschaden innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei meldet, kann dann von Strafe abgesehen werden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Frage:	Welc he Folgen hat eine Unfallflucht?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Antwo rt:	Die strafrechtlichen Folgen können sein: &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Geldstrafe oder im Wiederholungsfall &lt;br /&gt;Freiheitsstrafe&lt;br /&gt;die Verhängung eines Fahrverbotes zwischen einem und drei Monaten &lt;br /&gt;und bei erheblichem Sachschaden –&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;- die Gerichte gehen hier etwa bei einer Grenze von 1.300,00 € von erheblichem Schaden aus - Entziehung der Fahrerlaubnis mit einer Sperrfrist von mindestens 6 Monaten. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Bei einer begangenen Unfallflucht wird zwar die Haftpflichtversicherung des Schädigers zunächst eingreifen. Sie kann jedoch nach den gesetzlichen Voraussetzungen Regress nehmen bis zu 5.000,00 €, was die Versicherungen im Regelfall auch tun.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Frage:	Was raten Sie?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Antwort:	Nun, zunächst: selbstverständlich die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Wenn jedoch eine Unfallflucht vorliegt, sollte man auf jeden Fall von seinem vollständigen Schweigerecht gegenüber der Polizei Gebrauch machen und versierten anwaltlichen Rat einholen. Dann kann oft – sowohl strafrechtlich – noch Schadensbegrenzung betrieben werden.&lt;br /&gt; &lt;br /&gt;Anwalt Helmut Schneider referiert zum Thema Parkunfall und Unfallflucht. &lt;br /&gt;Name Kanzlei	&lt;br /&gt;Raab, Schneider &amp; Emrich-Ventulett, Burgstraße 39, 67659 Kaiserslautern&lt;br /&gt;Homepage Kanzlei	&lt;br /&gt;www.Raab-und-Sch neider.de&lt;br /&gt;Inhalt	&lt;br /&gt;Re chtsanwalt Helmut Schneider erläutert die strafrechtlichen und versicherungsrechtlichen Folgen einer Unfallflucht nach einem Parkunfall. &lt;br /&gt;Der Referent ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und stellvertretender Vorsitzender des Fachausschusses Verkehrsrecht in Rheinland-Pfalz&lt;br /&gt;Beschreib ende &lt;br /&gt;Stichwörter	&lt;br /&gt;Parkpl  atzunfall, Zettel an Windschutzscheibe, Wartefrist, Fahrverbot, Führerscheinentzug, Versicherungsregress&lt;br /&gt;Rech tsanwalt Helmut Schneider ist Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;~NWLN ~&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;~NWLN ~&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;~NWLN ~&lt;br /&gt;Frage:	Genügt  es nach einem Parkunfall einen Zettel an die Windschutzscheibe des Geschädigten Fahrzeuges zu hängen?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Antwort:	Au  f keinen Fall. Auch wenn dies weit verbreitet ist, so genügt dies nicht. Wer dann direkt die Unfallstelle verlässt, hat sich bereits einer Unfallflucht schuldig gemacht. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Auch beim Parkplatzunfall gilt es, eine angemessene Zeit zu warten und gegebenenfalls unverzüglich die Polizei zu verständigen. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das Gesetz hat hier allerdings eine Ausnahme vorgesehen. Wenn der Schädiger sich bei einem Unfall im ruhenden Verkehr mit geringem Sachschaden innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei meldet, kann dann von Strafe abgesehen werden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Frage:	Welc he Folgen hat eine Unfallflucht?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Antwo rt:	Die strafrechtlichen Folgen können sein: &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Geldstrafe oder im Wiederholungsfall &lt;br /&gt;Freiheitsstrafe&lt;br /&gt;die Verhängung eines Fahrverbotes zwischen einem und drei Monaten &lt;br /&gt;und bei erheblichem Sachschaden –&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;- die Gerichte gehen hier etwa bei einer Grenze von 1.300,00 € von erheblichem Schaden aus - Entziehung der Fahrerlaubnis mit einer Sperrfrist von mindestens 6 Monaten. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Bei einer begangenen Unfallflucht wird zwar die Haftpflichtversicherung des Schädigers zunächst eingreifen. Sie kann jedoch nach den gesetzlichen Voraussetzungen Regress nehmen bis zu 5.000,00 €, was die Versicherungen im Regelfall auch tun.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Frage:	Was raten Sie?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Antwort:	Nun, zunächst: selbstverständlich die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Wenn jedoch eine Unfallflucht vorliegt, sollte man auf jeden Fall von seinem vollständigen Schweigerecht gegenüber der Polizei Gebrauch machen und versierten anwaltlichen Rat einholen. Dann kann oft – sowohl strafrechtlich – noch Schadensbegrenzung betrieben werden.&lt;br /&gt; &lt;br /&gt;Anwalt Helmut Schneider referiert zum Thema Parkunfall und Unfallflucht. &lt;br /&gt;Name Kanzlei	&lt;br /&gt;Raab, Schneider &amp; Emrich-Ventulett, Burgstraße 39, 67659 Kaiserslautern&lt;br /&gt;Homepage Kanzlei	&lt;br /&gt;www.Raab-und-Sch neider.de&lt;br /&gt;Inhalt	&lt;br /&gt;Re chtsanwalt Helmut Schneider erläutert die strafrechtlichen und versicherungsrechtlichen Folgen einer Unfallflucht nach einem Parkunfall. &lt;br /&gt;Der Referent ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und stellvertretender Vorsitzender des Fachausschusses Verkehrsrecht in Rheinland-Pfalz&lt;br /&gt;Beschreib ende &lt;br /&gt;Stichwörter	&lt;br /&gt;Parkpl  atzunfall, Zettel an Windschutzscheibe, Wartefrist, Fahrverbot, Führerscheinentzug, Versicherungsregress&lt;br /&gt;Rech tsanwalt Helmut Schneider ist Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;~NWLN ~&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;~NWLN ~&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;~NWLN ~&lt;br /&gt;Frage:	Genügt  es nach einem Parkunfall einen Zettel an die Windschutzscheibe des Geschädigten Fahrzeuges zu hängen?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Antwort:	Au  f keinen Fall. Auch wenn dies weit verbreitet ist, so genügt dies nicht. Wer dann direkt die Unfallstelle verlässt, hat sich bereits einer Unfallflucht schuldig gemacht. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Auch beim Parkplatzunfall gilt es, eine angemessene Zeit zu warten und gegebenenfalls unverzüglich die Polizei zu verständigen. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das Gesetz hat hier allerdings eine Ausnahme vorgesehen. Wenn der Schädiger sich bei einem Unfall im ruhenden Verkehr mit geringem Sachschaden innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei meldet, kann dann von Strafe abgesehen werden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Frage:	Welc he Folgen hat eine Unfallflucht?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Antwo rt:	Die strafrechtlichen Folgen können sein: &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Geldstrafe oder im Wiederholungsfall &lt;br /&gt;Freiheitsstrafe&lt;br /&gt;die Verhängung eines Fahrverbotes zwischen einem und drei Monaten &lt;br /&gt;und bei erheblichem Sachschaden –&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;- die Gerichte gehen hier etwa bei einer Grenze von 1.300,00 € von erheblichem Schaden aus - Entziehung der Fahrerlaubnis mit einer Sperrfrist von mindestens 6 Monaten. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Bei einer begangenen Unfallflucht wird zwar die Haftpflichtversicherung des Schädigers zunächst eingreifen. Sie kann jedoch nach den gesetzlichen Voraussetzungen Regress nehmen bis zu 5.000,00 €, was die Versicherungen im Regelfall auch tun.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Frage:	Was raten Sie?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Antwort:	Nun, zunächst: selbstverständlich die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Wenn jedoch eine Unfallflucht vorliegt, sollte man auf jeden Fall von seinem vollständigen Schweigerecht gegenüber der Polizei Gebrauch machen und versierten anwaltlichen Rat einholen. Dann kann oft – sowohl strafrechtlich – noch Schadensbegrenzung betrieben werden.&lt;br /&gt; &lt;br /&gt;Anwalt Helmut Schneider referiert zum Thema Parkunfall und Unfallflucht. &lt;br /&gt;Name Kanzlei	&lt;br /&gt;Raab, Schneider &amp; Emrich-Ventulett, Burgstraße 39, 67659 Kaiserslautern&lt;br /&gt;Homepage Kanzlei	&lt;br /&gt;www.Raab-und-Sch neider.de&lt;br /&gt;Inhalt	&lt;br /&gt;Re chtsanwalt Helmut Schneider erläutert die strafrechtlichen und versicherungsrechtlichen Folgen einer Unfallflucht nach einem Parkunfall. &lt;br /&gt;Der Referent ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und stellvertretender Vorsitzender des Fachausschusses Verkehrsrecht in Rheinland-Pfalz&lt;br /&gt;Beschreib ende &lt;br /&gt;Stichwörter	&lt;br /&gt;Parkpl  atzunfall, Zettel an Windschutzscheibe, Wartefrist, Fahrverbot, Führerscheinentzug, Versicherungsregress&lt;br /&gt;Rech tsanwalt Helmut Schneider ist Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;~NWLN ~&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;~NWLN ~&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;~NWLN ~&lt;br /&gt;Frage:	Genügt  es nach einem Parkunfall einen Zettel an die Windschutzscheibe des Geschädigten Fahrzeuges zu hängen?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Antwort:	Au  f keinen Fall. Auch wenn dies weit verbreitet ist, so genügt dies nicht. Wer dann direkt die Unfallstelle verlässt, hat sich bereits einer Unfallflucht schuldig gemacht. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Auch beim Parkplatzunfall gilt es, eine angemessene Zeit zu warten und gegebenenfalls unverzüglich die Polizei zu verständigen. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das Gesetz hat hier allerdings eine Ausnahme vorgesehen. Wenn der Schädiger sich bei einem Unfall im ruhenden Verkehr mit geringem Sachschaden innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei meldet, kann dann von Strafe abgesehen werden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Frage:	Welc he Folgen hat eine Unfallflucht?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Antwo rt:	Die strafrechtlichen Folgen können sein: &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Geldstrafe oder im Wiederholungsfall &lt;br /&gt;Freiheitsstrafe&lt;br /&gt;die Verhängung eines Fahrverbotes zwischen einem und drei Monaten &lt;br /&gt;und bei erheblichem Sachschaden –&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;- die Gerichte gehen hier etwa bei einer Grenze von 1.300,00 € von erheblichem Schaden aus - Entziehung der Fahrerlaubnis mit einer Sperrfrist von mindestens 6 Monaten. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Bei einer begangenen Unfallflucht wird zwar die Haftpflichtversicherung des Schädigers zunächst eingreifen. Sie kann jedoch nach den gesetzlichen Voraussetzungen Regress nehmen bis zu 5.000,00 €, was die Versicherungen im Regelfall auch tun.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Frage:	Was raten Sie?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Antwort:	Nun, zunächst: selbstverständlich die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Wenn jedoch eine Unfallflucht vorliegt, sollte man auf jeden Fall von seinem vollständigen Schweigerecht gegenüber der Polizei Gebrauch machen und versierten anwaltlichen Rat einholen. Dann kann oft – sowohl strafrechtlich – noch Schadensbegrenzung betrieben werden.&lt;br /&gt; &lt;br /&gt;Anwalt Helmut Schneider referiert zum Thema Parkunfall und Unfallflucht. &lt;br /&gt;Name Kanzlei	&lt;br /&gt;Raab, Schneider &amp; Emrich-Ventulett, Burgstraße 39, 67659 Kaiserslautern&lt;br /&gt;Homepage Kanzlei	&lt;br /&gt;www.Raab-und-Sch neider.de&lt;br /&gt;Inhalt	&lt;br /&gt;Re chtsanwalt Helmut Schneider erläutert die strafrechtlichen und versicherungsrechtlichen Folgen einer Unfallflucht nach einem Parkunfall. &lt;br /&gt;Der Referent ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und stellvertretender Vorsitzender des Fachausschusses Verkehrsrecht in Rheinland-Pfalz&lt;br /&gt;Beschreib ende &lt;br /&gt;Stichwörter	&lt;br /&gt;Parkpl  atzunfall, Zettel an Windschutzscheibe, Wartefrist, Fahrverbot, Führerscheinentzug, Versicherungsregress&lt;br /&gt;Rech tsanwalt Helmut Schneider ist Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;~NWLN ~&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;~NWLN ~&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;~NWLN ~&lt;br /&gt;Frage:	Genügt  es nach einem Parkunfall einen Zettel an die Windschutzscheibe des Geschädigten Fahrzeuges zu hängen?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Antwort:	Au  f keinen Fall. Auch wenn dies weit verbreitet ist, so genügt dies nicht. Wer dann direkt die Unfallstelle verlässt, hat sich bereits einer Unfallflucht schuldig gemacht. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Auch beim Parkplatzunfall gilt es, eine angemessene Zeit zu warten und gegebenenfalls unverzüglich die Polizei zu verständigen. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das Gesetz hat hier allerdings eine Ausnahme vorgesehen. Wenn der Schädiger sich bei einem Unfall im ruhenden Verkehr mit geringem Sachschaden innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei meldet, kann dann von Strafe abgesehen werden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Frage:	Welc he Folgen hat eine Unfallflucht?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Antwo rt:	Die strafrechtlichen Folgen können sein: &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Geldstrafe oder im Wiederholungsfall &lt;br /&gt;Freiheitsstrafe&lt;br /&gt;die Verhängung eines Fahrverbotes zwischen einem und drei Monaten &lt;br /&gt;und bei erheblichem Sachschaden –&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;- die Gerichte gehen hier etwa bei einer Grenze von 1.300,00 € von erheblichem Schaden aus - Entziehung der Fahrerlaubnis mit einer Sperrfrist von mindestens 6 Monaten. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Bei einer begangenen Unfallflucht wird zwar die Haftpflichtversicherung des Schädigers zunächst eingreifen. Sie kann jedoch nach den gesetzlichen Voraussetzungen Regress nehmen bis zu 5.000,00 €, was die Versicherungen im Regelfall auch tun.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Frage:	Was raten Sie?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Antwort:	Nun, zunächst: selbstverständlich die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Wenn jedoch eine Unfallflucht vorliegt, sollte man auf jeden Fall von seinem vollständigen Schweigerecht gegenüber der Polizei Gebrauch machen und versierten anwaltlichen Rat einholen. Dann kann oft – sowohl strafrechtlich – noch Schadensbegrenzung betrieben werden.&lt;br /&gt; &lt;br /&gt;Anwalt Helmut Schneider referiert zum Thema Parkunfall und Unfallflucht. &lt;br /&gt;Name Kanzlei	&lt;br /&gt;Raab, Schneider &amp; Emrich-Ventulett, Burgstraße 39, 67659 Kaiserslautern&lt;br /&gt;Homepage Kanzlei	&lt;br /&gt;www.Raab-und-Sch neider.de&lt;br /&gt;Inhalt	&lt;br /&gt;Re chtsanwalt Helmut Schneider erläutert die strafrechtlichen und versicherungsrechtlichen Folgen einer Unfallflucht nach einem Parkunfall. &lt;br /&gt;Der Referent ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und stellvertretender Vorsitzender des Fachausschusses Verkehrsrecht in Rheinland-Pfalz&lt;br /&gt;Beschreib ende &lt;br /&gt;Stichwörter	&lt;br /&gt;Parkpl  atzunfall, Zettel an Windschutzscheibe, Wartefrist, Fahrverbot, Führerscheinentzug, Versicherungsregress&lt;br /&gt;Rech tsanwalt Helmut Schneider ist Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;~NWLN ~&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;~NWLN ~&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;~NWLN ~&lt;br /&gt;Frage:	Genügt  es nach einem Parkunfall einen Zettel an die Windschutzscheibe des Geschädigten Fahrzeuges zu hängen?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Antwort:	Au  f keinen Fall. Auch wenn dies weit verbreitet ist, so genügt dies nicht. Wer dann direkt die Unfallstelle verlässt, hat sich bereits einer Unfallflucht schuldig gemacht. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Auch beim Parkplatzunfall gilt es, eine angemessene Zeit zu warten und gegebenenfalls unverzüglich die Polizei zu verständigen. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das Gesetz hat hier allerdings eine Ausnahme vorgesehen. Wenn der Schädiger sich bei einem Unfall im ruhenden Verkehr mit geringem Sachschaden innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei meldet, kann dann von Strafe abgesehen werden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Frage:	Welc he Folgen hat eine Unfallflucht?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Antwo rt:	Die strafrechtlichen Folgen können sein: &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Geldstrafe oder im Wiederholungsfall &lt;br /&gt;Freiheitsstrafe&lt;br /&gt;die Verhängung eines Fahrverbotes zwischen einem und drei Monaten &lt;br /&gt;und bei erheblichem Sachschaden –&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;- die Gerichte gehen hier etwa bei einer Grenze von 1.300,00 € von erheblichem Schaden aus - Entziehung der Fahrerlaubnis mit einer Sperrfrist von mindestens 6 Monaten. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Bei einer begangenen Unfallflucht wird zwar die Haftpflichtversicherung des Schädigers zunächst eingreifen. Sie kann je</description></item><item><title>trotz Vollkasko noch Ansprüche an den Gegner?</title><link>http://www.advotv.com/mediadetails.php?key=bdd87e95ef6d1b6bbf0e</link><description>Anwalt Helmut Schneider beschäftigt sich mit der Vollkaskoversicherung. Frage:Hat ein Verkehrsteilnehmer der seine Vollkaskoversicherung in Anspruch nimmt, überhaupt noch Ansprüche an die gegnerische Versicherung? &lt;br /&gt;Antwort: Auf alle Fälle. Sobald den Unfallgegner ein Mitverschulden trifft, hat der Geschädigte auch nach Inanspruchnahme seiner Kaskoversicherung, noch Restansprüche an den Gegner nach dem sog. Quotenvorrecht. Aus Unkenntnis werden hier jedes Jahr Millionen Euro verschenkt.&lt;br /&gt;Frage:	Was kann ein Mitverschulden begründen?&lt;br /&gt;Antwort: Mitverschulden oder die sog. Betriebsgefahr sind in vielfältiger Art möglich. Am häufigsten ist der ungeklärte Unfallablauf &lt;br /&gt;Aber auch nicht allgemein bekannte Umstände können ein Mitverschulden begründen. Z. B. ein falsch geparktes Fahrzeug des Unfallgegners, &lt;br /&gt;falsches blinken des Vorfahrtsberechtigten &lt;br /&gt;oder auch eine Unachtsamkeit des Vorfahrtsberechtigten, &lt;br /&gt;von rechts kommenden Fahrzeuges, &lt;br /&gt;eine Teilschuld in gewisser Prozentgröße begründen. Frage: Was wird ein einem solchen Fall vom Gegner zu ersetzen?&lt;br /&gt;Antwort: In aller Regel ersetzt die Vollkaskoversicherung keine Wertminderung und Abschleppkosten sowie Mitwagenkosten. Auch die Selbstbeteiligung wird abgezogen. &lt;br /&gt;Bei einem Mitverschulden des Kontrahenten können daher, nach Abrechnung mit der Vollkaskoversicherung, in der Regel noch Wertminderung, Selbstbeteiligung, Sachverständigenkosten und Abschleppkosten in voller Höhe und nicht nur mit so und so viel Prozent sowie Nutzungsausfall, Mietwagenkosten, Unkostenpauschale und der Höherstufungsschaden nach der sog. Quote, somit dem Prozentsatz des Mitverschuldens geltend gemacht werden. Sie können sich sicher vorstellen, dass unterm Strich dann  noch ein Betrag herauskommt, der den eigenen Schaden erheblich vermindert. Die genaue Bezifferung dieser Ansprüche sollte jedoch ein versierter Verkehrsanwalt vornehmen. Rechtsanwalt Helmut Schneider ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Strafrecht.  &lt;br /&gt;Antwort: Auf alle Fälle. Sobald den Unfallgegner ein Mitverschulden trifft, hat der Geschädigte auch nach Inanspruchnahme seiner Kaskoversicherung, noch Restansprüche an den Gegner nach dem sog. Quotenvorrecht. Aus Unkenntnis werden hier jedes Jahr Millionen Euro verschenkt.&lt;br /&gt;Frage:	Was kann ein Mitverschulden begründen?&lt;br /&gt;Antwort: Mitverschulden oder die sog. Betriebsgefahr sind in vielfältiger Art möglich. Am häufigsten ist der ungeklärte Unfallablauf &lt;br /&gt;Aber auch nicht allgemein bekannte Umstände können ein Mitverschulden begründen. Z. B. ein falsch geparktes Fahrzeug des Unfallgegners, &lt;br /&gt;falsches blinken des Vorfahrtsberechtigten &lt;br /&gt;oder auch eine Unachtsamkeit des Vorfahrtsberechtigten, &lt;br /&gt;von rechts kommenden Fahrzeuges, &lt;br /&gt;eine Teilschuld in gewisser Prozentgröße begründen. Frage: Was wird ein einem solchen Fall vom Gegner zu ersetzen?&lt;br /&gt;Antwort: In aller Regel ersetzt die Vollkaskoversicherung keine Wertminderung und Abschleppkosten sowie Mitwagenkosten. Auch die Selbstbeteiligung wird abgezogen. &lt;br /&gt;Bei einem Mitverschulden des Kontrahenten können daher, nach Abrechnung mit der Vollkaskoversicherung, in der Regel noch Wertminderung, Selbstbeteiligung, Sachverständigenkosten und Abschleppkosten in voller Höhe und nicht nur mit so und so viel Prozent sowie Nutzungsausfall, Mietwagenkosten, Unkostenpauschale und der Höherstufungsschaden nach der sog. Quote, somit dem Prozentsatz des Mitverschuldens geltend gemacht werden. Sie können sich sicher vorstellen, dass unterm Strich dann  noch ein Betrag herauskommt, der den eigenen Schaden erheblich vermindert. Die genaue Bezifferung dieser Ansprüche sollte jedoch ein versierter Verkehrsanwalt vornehmen. Rechtsanwalt Helmut Schneider ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Strafrecht.  &lt;br /&gt;Antwort: Auf alle Fälle. Sobald den Unfallgegner ein Mitverschulden trifft, hat der Geschädigte auch nach Inanspruchnahme seiner Kaskoversicherung, noch Restansprüche an den Gegner nach dem sog. Quotenvorrecht. Aus Unkenntnis werden hier jedes Jahr Millionen Euro verschenkt.&lt;br /&gt;Frage:	Was kann ein Mitverschulden begründen?&lt;br /&gt;Antwort: Mitverschulden oder die sog. Betriebsgefahr sind in vielfältiger Art möglich. Am häufigsten ist der ungeklärte Unfallablauf &lt;br /&gt;Aber auch nicht allgemein bekannte Umstände können ein Mitverschulden begründen. Z. B. ein falsch geparktes Fahrzeug des Unfallgegners, &lt;br /&gt;falsches blinken des Vorfahrtsberechtigten &lt;br /&gt;oder auch eine Unachtsamkeit des Vorfahrtsberechtigten, &lt;br /&gt;von rechts kommenden Fahrzeuges, &lt;br /&gt;eine Teilschuld in gewisser Prozentgröße begründen. Frage: Was wird ein einem solchen Fall vom Gegner zu ersetzen?&lt;br /&gt;Antwort: In aller Regel ersetzt die Vollkaskoversicherung keine Wertminderung und Abschleppkosten sowie Mitwagenkosten. Auch die Selbstbeteiligung wird abgezogen. &lt;br /&gt;Bei einem Mitverschulden des Kontrahenten können daher, nach Abrechnung mit der Vollkaskoversicherung, in der Regel noch Wertminderung, Selbstbeteiligung, Sachverständigenkosten und Abschleppkosten in voller Höhe und nicht nur mit so und so viel Prozent sowie Nutzungsausfall, Mietwagenkosten, Unkostenpauschale und der Höherstufungsschaden nach der sog. Quote, somit dem Prozentsatz des Mitverschuldens geltend gemacht werden. Sie können sich sicher vorstellen, dass unterm Strich dann  noch ein Betrag herauskommt, der den eigenen Schaden erheblich vermindert. Die genaue Bezifferung dieser Ansprüche sollte jedoch ein versierter Verkehrsanwalt vornehmen. Rechtsanwalt Helmut Schneider ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Strafrecht.  &lt;br /&gt;Antwort: Auf alle Fälle. Sobald den Unfallgegner ein Mitverschulden trifft, hat der Geschädigte auch nach Inanspruchnahme seiner Kaskoversicherung, noch Restansprüche an den Gegner nach dem sog. Quotenvorrecht. Aus Unkenntnis werden hier jedes Jahr Millionen Euro verschenkt.&lt;br /&gt;Frage:	Was kann ein Mitverschulden begründen?&lt;br /&gt;Antwort: Mitverschulden oder die sog. Betriebsgefahr sind in vielfältiger Art möglich. Am häufigsten ist der ungeklärte Unfallablauf &lt;br /&gt;Aber auch nicht allgemein bekannte Umstände können ein Mitverschulden begründen. Z. B. ein falsch geparktes Fahrzeug des Unfallgegners, &lt;br /&gt;falsches blinken des Vorfahrtsberechtigten &lt;br /&gt;oder auch eine Unachtsamkeit des Vorfahrtsberechtigten, &lt;br /&gt;von rechts kommenden Fahrzeuges, &lt;br /&gt;eine Teilschuld in gewisser Prozentgröße begründen. Frage: Was wird ein einem solchen Fall vom Gegner zu ersetzen?&lt;br /&gt;Antwort: In aller Regel ersetzt die Vollkaskoversicherung keine Wertminderung und Abschleppkosten sowie Mitwagenkosten. Auch die Selbstbeteiligung wird abgezogen. &lt;br /&gt;Bei einem Mitverschulden des Kontrahenten können daher, nach Abrechnung mit der Vollkaskoversicherung, in der Regel noch Wertminderung, Selbstbeteiligung, Sachverständigenkosten und Abschleppkosten in voller Höhe und nicht nur mit so und so viel Prozent sowie Nutzungsausfall, Mietwagenkosten, Unkostenpauschale und der Höherstufungsschaden nach der sog. Quote, somit dem Prozentsatz des Mitverschuldens geltend gemacht werden. Sie können sich sicher vorstellen, dass unterm Strich dann  noch ein Betrag herauskommt, der den eigenen Schaden erheblich vermindert. Die genaue Bezifferung dieser Ansprüche sollte jedoch ein versierter Verkehrsanwalt vornehmen. Rechtsanwalt Helmut Schneider ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Strafrecht.  &lt;br /&gt;Antwort: Auf alle Fälle. Sobald den Unfallgegner ein Mitverschulden trifft, hat der Geschädigte auch nach Inanspruchnahme seiner Kaskoversicherung, noch Restansprüche an den Gegner nach dem sog. Quotenvorrecht. Aus Unkenntnis werden hier jedes Jahr Millionen Euro verschenkt.&lt;br /&gt;Frage:	Was kann ein Mitverschulden begründen?&lt;br /&gt;Antwort: Mitverschulden oder die sog. Betriebsgefahr sind in vielfältiger Art möglich. Am häufigsten ist der ungeklärte Unfallablauf &lt;br /&gt;Aber auch nicht allgemein bekannte Umstände können ein Mitverschulden begründen. Z. B. ein falsch geparktes Fahrzeug des Unfallgegners, &lt;br /&gt;falsches blinken des Vorfahrtsberechtigten &lt;br /&gt;oder auch eine Unachtsamkeit des Vorfahrtsberechtigten, &lt;br /&gt;von rechts kommenden Fahrzeuges, &lt;br /&gt;eine Teilschuld in gewisser Prozentgröße begründen. Frage: Was wird ein einem solchen Fall vom Gegner zu ersetzen?&lt;br /&gt;Antwort: In aller Regel ersetzt die Vollkaskoversicherung keine Wertminderung und Abschleppkosten sowie Mitwagenkosten. Auch die Selbstbeteiligung wird abgezogen. &lt;br /&gt;Bei einem Mitverschulden des Kontrahenten können daher, nach Abrechnung mit der Vollkaskoversicherung, in der Regel noch Wertminderung, Selbstbeteiligung, Sachverständigenkosten und Abschleppkosten in voller Höhe und nicht nur mit so und so viel Prozent sowie Nutzungsausfall, Mietwagenkosten, Unkostenpauschale und der Höherstufungsschaden nach der sog. Quote, somit dem Prozentsatz des Mitverschuldens geltend gemacht werden. Sie können sich sicher vorstellen, dass unterm Strich dann  noch ein Betrag herauskommt, der den eigenen Schaden erheblich vermindert. Die genaue Bezifferung dieser Ansprüche sollte jedoch ein versierter Verkehrsanwalt vornehmen. Rechtsanwalt Helmut Schneider ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Strafrecht.  &lt;br /&gt;Antwort: Auf alle Fälle. Sobald den Unfallgegner ein Mitverschulden trifft, hat der Geschädigte auch nach Inanspruchnahme seiner Kaskoversicherung, noch Restansprüche an den Gegner nach dem sog. Quotenvorrecht. Aus Unkenntnis werden hier jedes Jahr Millionen Euro verschenkt.&lt;br /&gt;Frage:	Was kann ein Mitverschulden begründen?&lt;br /&gt;Antwort: Mitverschulden oder die sog. Betriebsgefahr sind in vielfältiger Art möglich. Am häufigsten ist der ungeklärte Unfallablauf &lt;br /&gt;Aber auch nicht allgemein bekannte Umstände können ein Mitverschulden begründen. Z. B. ein falsch geparktes Fahrzeug des Unfallgegners, &lt;br /&gt;falsches blinken des Vorfahrtsberechtigten &lt;br /&gt;oder auch eine Unachtsamkeit des Vorfahrtsberechtigten, &lt;br /&gt;von rechts kommenden Fahrzeuges, &lt;br /&gt;eine Teilschuld in gewisser Prozentgröße begründen. Frage: Was wird ein einem solchen Fall vom Gegner zu ersetzen?&lt;br /&gt;Antwort: In aller Regel ersetzt die Vollkaskoversicherung keine Wertminderung und Abschleppkosten sowie Mitwagenkosten. Auch die Selbstbeteiligung wird abgezogen. &lt;br /&gt;Bei einem Mitverschulden des Kontrahenten können daher, nach Abrechnung mit der Vollkaskoversicherung, in der Regel noch Wertminderung, Selbstbeteiligung, Sachverständigenkosten und Abschleppkosten in voller Höhe und nicht nur mit so und so viel Prozent sowie Nutzungsausfall, Mietwagenkosten, Unkostenpauschale und der Höherstufungsschaden nach der sog. Quote, somit dem Prozentsatz des Mitverschuldens geltend gemacht werden. Sie können sich sicher vorstellen, dass unterm Strich dann  noch ein Betrag herauskommt, der den eigenen Schaden erheblich vermindert. Die genaue Bezifferung dieser Ansprüche sollte jedoch ein versierter Verkehrsanwalt vornehmen. Rechtsanwalt Helmut Schneider ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Strafrecht.  &lt;br /&gt;Antwort: Auf alle Fälle. Sobald den Unfallgegner ein Mitverschulden trifft, hat der Geschädigte auch nach Inanspruchnahme seiner Kaskoversicherung, noch Restansprüche an den Gegner nach dem sog. Quotenvorrecht. Aus Unkenntnis werden hier jedes Jahr Millionen Euro verschenkt.&lt;br /&gt;Frage:	Was kann ein Mitverschulden begründen?&lt;br /&gt;Antwort: Mitverschulden oder die sog. Betriebsgefahr sind in vielfältiger Art möglich. Am häufigsten ist der ungeklärte Unfallablauf &lt;br /&gt;Aber auch nicht allgemein bekannte Umstände können ein Mitverschulden begründen. Z. B. ein falsch geparktes Fahrzeug des Unfallgegners, &lt;br /&gt;falsches blinken des Vorfahrtsberechtigten &lt;br /&gt;oder auch eine Unachtsamkeit des Vorfahrtsberechtigten, &lt;br /&gt;von rechts kommenden Fahrzeuges, &lt;br /&gt;eine Teilschuld in gewisser Prozentgröße begründen. Frage: Was wird ein einem solchen Fall vom Gegner zu ersetzen?&lt;br /&gt;Antwort: In aller Regel ersetzt die Vollkaskoversicherung keine Wertminderung und Abschleppkosten sowie Mitwagenkosten. Auch die Selbstbeteiligung wird abgezogen. &lt;br /&gt;Bei einem Mitverschulden des Kontrahenten können daher, nach Abrechnung mit der Vollkaskoversicherung, in der Regel noch Wertminderung, Selbstbeteiligung, Sachverständigenkosten und Abschleppkosten in voller Höhe und nicht nur mit so und so viel Prozent sowie Nutzungsausfall, Mietwagenkosten, Unkostenpauschale und der Höherstufungsschaden nach der sog. Quote, somit dem Prozentsatz des Mitverschuldens geltend gemacht werden. Sie können sich sicher vorstellen, dass unterm Strich dann  noch ein Betrag herauskommt, der den eigenen Schaden erheblich vermindert. Die genaue Bezifferung dieser Ansprüche sollte jedoch ein versierter Verkehrsanwalt vornehmen. Rechtsanwalt Helmut Schneider ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Strafrecht.  &lt;br /&gt;Antwort: Auf alle Fälle. Sobald den Unfallgegner ein Mitverschulden trifft, hat der Geschädigte auch nach Inanspruchnahme seiner Kaskoversicherung, noch Restansprüche an den Gegner nach dem sog. Quotenvorrecht. Aus Unkenntnis werden hier jedes Jahr Millionen Euro verschenkt.&lt;br /&gt;Frage:	Was kann ein Mitverschulden begründen?&lt;br /&gt;Antwort: Mitverschulden oder die sog. Betriebsgefahr sind in vielfältiger Art möglich. Am häufigsten ist der ungeklärte Unfallablauf &lt;br /&gt;Aber auch nicht allgemein bekannte Umstände können ein Mitverschulden begründen. Z. B. ein falsch geparktes Fahrzeug des Unfallgegners, &lt;br /&gt;falsches blinken des Vorfahrtsberechtigten &lt;br /&gt;oder auch eine Unachtsamkeit des Vorfahrtsberechtigten, &lt;br /&gt;von rechts kommenden Fahrzeuges, &lt;br /&gt;eine Teilschuld in gewisser Prozentgröße begründen. Frage: Was wird ein einem solchen Fall vom Gegner zu ersetzen?&lt;br /&gt;Antwort: In aller Regel ersetzt die Vollkaskoversicherung keine Wertminderung und Abschleppkosten sowie Mitwagenkosten. Auch die Selbstbeteiligung wird abgezogen. &lt;br /&gt;Bei einem Mitverschulden des Kontrahenten können daher, nach Abrechnung mit der Vollkaskoversicherung, in der Regel noch Wertminderung, Selbstbeteiligung, Sachverständigenkosten und Abschleppkosten in voller Höhe und nicht nur mit so und so viel Prozent sowie Nutzungsausfall, Mietwagenkosten, Unkostenpauschale und der Höherstufungsschaden nach der sog. Quote, somit dem Prozentsatz des Mitverschuldens geltend gemacht werden. Sie können sich sicher vorstellen, dass unterm Strich dann  noch ein Betrag herauskommt, der den eigenen Schaden erheblich vermindert. Die genaue Bezifferung dieser Ansprüche sollte jedoch ein versierter Verkehrsanwalt vornehmen. Rechtsanwalt Helmut Schneider ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Strafrecht.  &lt;br /&gt;Antwort: Auf alle Fälle. Sobald den Unfallgegner ein Mitverschulden trifft, hat der Geschädigte auch nach Inanspruchnahme seiner Kaskoversicherung, noch Restansprüche an den Gegner nach dem sog. Quotenvorrecht. Aus Unkenntnis werden hier jedes Jahr Millionen Euro verschenkt.&lt;br /&gt;Frage:	Was kann ein Mitverschulden begründen?&lt;br /&gt;Antwort: Mitverschulden oder die sog. Betriebsgefahr sind in vielfältiger Art möglich. Am häufigsten ist der ungeklärte Unfallablauf &lt;br /&gt;Aber auch nicht allgemein bekannte Umstände können ein Mitverschulden begründen. Z. B. ein falsch geparktes Fahrzeug des Unfallgegners, &lt;br /&gt;falsches blinken des Vorfahrtsberechtigten &lt;br /&gt;oder auch eine Unachtsamkeit des Vorfahrtsberechtigten, &lt;br /&gt;von rechts kommenden Fahrzeuges, &lt;br /&gt;eine Teilschuld in gewisser Prozentgröße begründen. Frage: Was wird ein einem solchen Fall vom Gegner zu ersetzen?&lt;br /&gt;Antwort: In aller Regel ersetzt die Vollkaskoversicherung keine Wertminderung und Abschleppkosten sowie Mitwagenkosten. Auch die Selbstbeteiligung wird abgezogen. &lt;br /&gt;Bei einem Mitverschulden des Kontrahenten können daher, nach Abrechnung mit der Vollkaskoversicherung, in der Regel noch Wertminderung, Selbstbeteiligung, Sachverständigenkosten und Abschleppkosten in voller Höhe und nicht nur mit so und so viel Prozent sowie Nutzungsausfall, Mietwagenkosten, Unkostenpauschale und der Höherstufungsschaden nach der sog. Quote, somit dem Prozentsatz des Mitverschuldens geltend gemacht werden. Sie können sich sicher vorstellen, dass unterm Strich dann  noch ein Betrag herauskommt, der den eigenen Schaden erheblich vermindert. Die genaue Bezifferung dieser Ansprüche sollte jedoch ein versierter Verkehrsanwalt vornehmen. Rechtsanwalt Helmut Schneider ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Strafrecht.  &lt;br /&gt;Antwort: Auf alle Fälle. Sobald den Unfallgegner ein Mitverschulden trifft, hat der Geschädigte auch nach Inanspruchnahme seiner Kaskoversicherung, noch Restansprüche an den Gegner nach dem sog. Quotenvorrecht. Aus Unkenntnis werden hier jedes Jahr Millionen Euro verschenkt.&lt;br /&gt;Frage:	Was kann ein Mitverschulden begründen?&lt;br /&gt;Antwort: Mitverschulden oder die sog. Betriebsgefahr sind in vielfältiger Art möglich. Am häufigsten ist der ungeklärte Unfallablauf &lt;br /&gt;Aber auch nicht allgemein bekannte Umstände können ein Mitverschulden begründen. Z. B. ein falsch geparktes Fahrzeug des Unfallgegners, &lt;br /&gt;falsches blinken des Vorfahrtsberechtigten &lt;br /&gt;oder auch eine Unachtsamkeit des Vorfahrtsberechtigten, &lt;br /&gt;von rechts kommenden Fahrzeuges, &lt;br /&gt;eine Teilschuld in gewisser Prozentgröße begründen. Frage: Was wird ein einem solchen Fall vom Gegner zu ersetzen?&lt;br /&gt;Antwort: In aller Regel ersetzt die Vollkaskoversicherung keine Wertminderung und Abschleppkosten sowie Mitwagenkosten. Auch die Selbstbeteiligung wird abgezogen. &lt;br /&gt;Bei einem Mitverschulden des Kontrahenten können daher, nach Abrechnung mit der Vollkaskoversicherung, in der Regel noch Wertminderung, Selbstbeteiligung, Sachverständigenkosten und Abschleppkosten in voller Höhe und nicht nur mit so und so viel Prozent sowie Nutzungsausfall, Mietwagenkosten, Unkostenpauschale und der Höherstufungsschaden nach der sog. Quote, somit dem Prozentsatz des Mitverschuldens geltend gemacht werden. Sie können sich sicher vorstellen, dass unterm Strich dann  noch ein Betrag herauskommt, der den eigenen Schaden erheblich vermindert. Die genaue Bezifferung dieser Ansprüche sollte jedoch ein versierter Verkehrsanwalt vornehmen. Rechtsanwalt Helmut Schneider ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Strafrecht.  &lt;br /&gt;Antwort: Auf alle Fälle. Sobald den Unfallgegner ein Mitverschulden trifft, hat der Geschädigte auch nach Inanspruchnahme seiner Kaskoversicherung, noch Restansprüche an den Gegner nach dem sog. Quotenvorrecht. Aus Unkenntnis werden hier jedes Jahr Millionen Euro verschenkt.&lt;br /&gt;Frage:	Was kann ein Mitverschulden begründen?&lt;br /&gt;Antwort: Mitverschulden oder die sog. Betriebsgefahr sind in vielfältiger Art möglich. Am häufigsten ist der ungeklärte Unfallablauf &lt;br /&gt;Aber auch nicht allgemein bekannte Umstände können ein Mitverschulden begründen. Z. B. ein falsch geparktes Fahrzeug des Unfallgegners, &lt;br /&gt;falsches blinken des Vorfahrtsberechtigten &lt;br /&gt;oder auch eine Unachtsamkeit des Vorfahrtsberechtigten, &lt;br /&gt;von rechts kommenden Fahrzeuges, &lt;br /&gt;eine Teilschuld in gewisser Prozentgröße begründen. Frage: Was wird ein einem solchen Fall vom Gegner zu ersetzen?&lt;br /&gt;Antwort: In aller Regel ersetzt die Vollkaskoversicherung keine Wertminderung und Abschleppkosten sowie Mitwagenkosten. Auch die Selbstbeteiligung wird abgezogen. &lt;br /&gt;Bei einem Mitverschulden des Kontrahenten können daher, nach Abrechnung mit der Vollkaskoversicherung, in der Regel noch Wertminderung, Selbstbeteiligung, Sachverständigenkosten und Abschleppkosten in voller Höhe und nicht nur mit so und so viel Prozent sowie Nutzungsausfall, Mietwagenkosten, Unkostenpauschale und der Höherstufungsschaden nach der sog. Quote, somit dem Prozentsatz des Mitverschuldens geltend gemacht werden. Sie können sich sicher vorstellen, dass unterm Strich dann  noch ein Betrag herauskommt, der den eigenen Schaden erheblich vermindert. Die genaue Bezifferung dieser Ansprüche sollte jedoch ein versierter Verkehrsanwalt vornehmen. Rechtsanwalt Helmut Schneider ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Strafrecht. &lt;br /&gt;</description></item><item><title>Punkte in Flensburg und erneutes Fehlverhalten</title><link>http://www.advotv.com/mediadetails.php?key=89c8d4531c41ca229617</link><description>Rechtsanwalt Thomas Schnädelbach beschreibt was zu tun ist, wenn man Punkte in Flensburg angesammelt hat und schon wieder erwischt wurde. &lt;br /&gt; Vertretung von Mandanten in allgemeinen Straf- und Ordnungswidrigkeitenver-&lt;br /&gt; fahren, insbesondere mit Bezug zum Strassenverkehr sowie auf den Gebieten des Umweltsstrafrechts und des Bauplanungs- und ordnungsrechts.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Ber atung und Vertretung von Architekten und Bauunternehmungen sowie mittelständischer Gewerbe- und Handwerksbetriebe bei der Durchsetzung von Zahlungsansprüchen sowie der Abwehr unberechtigter Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche, hierbei stets unterstützt durch die vielseitigen technischen und handwerklichen Erfahrungen und Kenntnisse infolge eigener Tätigkeit während der Schul- und Studienzeiten in Bau- und Innenausbaubetrieben.&lt;br /&gt;~NW LN~Vertretung im Bereich des Individualarbeitsrechts sowie des kollektiven Arbeitsrechts.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Bera tung und Vertretung in Ermittlungsverfahren mit disziplinarrechtlicher Relevanz (Beamte) einschließlich in sich anschließenden Disziplinarverfahren.&lt;br /&gt;~NW LN~Vertretung in allgemeinen Vertragsangelegenheiten sowie anläßlich aller Fragestellungen im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen (einschließlich Kasko und Regress).</description></item><item><title>Leasingvertrag und Verkehrsunfall</title><link>http://www.advotv.com/mediadetails.php?key=7e8fb3ab23a4f357f410</link><description>Der Anwalt Thomas Schnädelbach referiert in diesem Anwaltsvideo über das Verhältnis des Leasinggebers zum Leasingnehmers beim auftreten eines Verkehrsunfalls. &lt;br /&gt;Anwalt&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Nach dem Abitur an einem Jungengymnasium im Ruhrgebiet und Absolvierung 2-jähriger Dienstzeit bei der Bundeswehr 1974 Studium Bauingenieurwesen TH Darmstadt und 1975 bis 1983 Studium der Rechtswissenschaften Universität Mainz mit anschließendem Referendariat am Landgericht Wiesbaden. Während des Referendariats ständige Mitarbeit in Wiesbadener ADAC-Syndikuskanzlei.&lt;br /&gt;~NW LN~Dezember 1983 Zulassung zur Anwaltschaft und Aufnahme der beruflichen Anwaltstätigkeit in der ADAC-Syndikuskanzlei. Während dieser bis Dezember 2003 ausgeübten Tätigkeit Beratung und Vertretung von ADAC-Mitgliedern und anderen Mandanten in allen verkehrsrechtlichen Fragen einschließlich Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie Durchsetzung von Ansprüchen anläßlich Verkehrsunfällen (einschließlich Vertretung in Regressverfahren gegenüber Haftpflicht- und Kaskoversicherungen).&lt;br /&gt;~NW LN~Nach der &quot;Wende&quot; Vertretung einer Vielzahl von Mandanten bei der Geltendmachung von Rückübertragungsansprüchen gegenüber den Vermögensämtern in den Neuen Bundesländern, in der Regel zur Beschleunigung verbunden mit Verhandlungen vor Ort. Erwerb der Fachanwaltschaft im Fachgebiet Strafrecht und im Fachgebiet Verwaltungsrecht mit seither einer Vielzahl von Fortbildungen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Zur Erweiterung des allgemeinen Erkenntnis- und Beurteilungshorizonts bei von Mandanten heran getragenen Lebenssachverhalten (auch wenn als Vater von drei Kindern schon gewisse Grundkenntnis vermutet werden darf) Absolvierung des Grundkurses für das Anwaltsnotariat in Hessen mit Nachweis erfolgreicher Teilnahme.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Januar 2004 Gründung der Kanzlei Schnädelbach in der Wilhelmstraße 34 in Wiesbaden. Fortsetzung der fundierten und engagierten Beratung in eigenen Räumen.&lt;br /&gt; Vertretung von Mandanten in allgemeinen Straf- und Ordnungswidrigkeitenver-&lt;br /&gt; fahren, insbesondere mit Bezug zum Strassenverkehr sowie auf den Gebieten des Umweltsstrafrechts und des Bauplanungs- und ordnungsrechts.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Ber atung und Vertretung von Architekten und Bauunternehmungen sowie mittelständischer Gewerbe- und Handwerksbetriebe bei der Durchsetzung von Zahlungsansprüchen sowie der Abwehr unberechtigter Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche, hierbei stets unterstützt durch die vielseitigen technischen und handwerklichen Erfahrungen und Kenntnisse infolge eigener Tätigkeit während der Schul- und Studienzeiten in Bau- und Innenausbaubetrieben.&lt;br /&gt;~NW LN~Vertretung im Bereich des Individualarbeitsrechts sowie des kollektiven Arbeitsrechts.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Bera tung und Vertretung in Ermittlungsverfahren mit disziplinarrechtlicher Relevanz (Beamte) einschließlich in sich anschließenden Disziplinarverfahren.&lt;br /&gt;~NW LN~Vertretung in allgemeinen Vertragsangelegenheiten sowie anläßlich aller Fragestellungen im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen (einschließlich Kasko und Regress).</description></item><item><title>Idiotentest -- Wann muss man zur MPU?</title><link>http://www.advotv.com/mediadetails.php?key=ab6439d9903bb47f77cb</link><description>Der Anwalt Holger Rochow klärt darüber auf was bei Führerscheinentzug zu tun ist und wie ein Anwalt helfen kann. Oft muss man erst eine medizinisch psychologische Untersuchung (MPU) oder auch Idiotentest genannt durchführen. Rechtsanwalt Holger Rochow ist ein renommierter Verkehrsrechtler. Besondere Leistungen/Auszeichnungen:~NWL N~aufgeführt an vorderster Stelle in “Focus“ Nr. 49 vom 6. Dez. 1999, “Große Anwaltsliste, Verkehrsrecht ... die besten Anwälte Deutschlands aufgenommen   im „Who is Who in der Bundesrepublik Deutschland
Veröffentlichunge n: in  div. Printmedien sowie u. a. im “Dt. Anwaltsblatt“, der Zeitschrift f. Schadenrecht (ZfS), ACE-Verkehrsjurist, Sport und Recht (SpuRt), etc.</description></item><item><title>Irreführung durch die Versicherung bei Fahrzeugreparatur</title><link>http://www.advotv.com/mediadetails.php?key=6179051110f5198705dc</link><description>Rechtsanwalt Friedrich Keller stellt klar welche Rechte man als Geschädigter hat, wenn das Fahrzeug repariert wurde. Bei sogenannten 130-%-Fällen versuchen die Versicherer immer häufiger , die Zahlung der Reparaturkosten über einen Zeitraum von 6 Monaten unberechtigterweise hinauszuzögern.</description></item><item><title>EU-Führerschein im Ausland - schnelle Hilfe bei Führerscheinverlust?</title><link>http://www.advotv.com/mediadetails.php?key=492f64600c13c5a15c86</link><description>Der Anwalt Gunnar Semrau berät zum Thema EU-Führerschein, Füherschein Tourismus und zeigt die Gefahren des &quot;Blitzschnellen Führerschein im EU-Ausland&quot; auf: &quot;Ihnen wurde der Führerschein entzogen? Aber Sie wollen trotzdem in Deutschland Auto fahren und dies auf legalem Weg ohne MPU....., Sie wollen Ihren EU-Führerschein umschreiben, EU Führerschein preiswert und schnell Sie haben sich entschlossen einen EU Führerschein zu erwerben, gerne sind wir Ihnen behilflich bei der Wiedererlangung ...Biete: EU-Führerschein schnell und günstig erwerben oder umschreiben...&quot; Jeder kennt solche Anzeigen mit verlockenden Angeboten. Doch sind alle Angebote auf dem Markt seriös und legal? Der Anwalt Gunnar Semrau ist seit vielen Jahren als Rechtsanwalt tätig, wobei die Tätigkeitsschwerpunkte von Herrn Rechtsanwalt Semrau Verkehrs-, Zivil-, Miet- und Wohneigentumsrecht sowie Familien- und Scheidungsrecht sind. Zudem ist Herr RA Semrau Fachanwalt für Miet- und Wohneigentumsrecht.

Rechtsa nwälte Dr. Höser, Dierker &amp; Partner
Kölner Str. 2
50226 Frechen

Fon:     0 22 34 / 18 20 – 0
Fax:     0 22 34 / 18 20 – 10
            0 22 34 / 18 20 – 21

Email:  office@hdup.de
Web:   http://www.hdup.de/</description></item><item><title>Drogen am Steuer - Führerscheinentzug</title><link>http://www.advotv.com/mediadetails.php?key=05483283926a7e6b7f5b</link><description>Anwalt Dr. Frank Häcker: 
Drogenkonsum und was passiert mit meinem Führerschein?
Frage:
Der Mandant wurde nach Drogenkonsum von der Polizei erwischt.
Herr Rechtsanwalt Dr. Häcker, hat der Konsum der Drogen auch Auswirkungen auf den Führerschein.
Antwort:
Zu unterscheiden gilt es zwischen den strafrechtlichen und den verwaltungsrechtlichen Folgen.
Häufig können Drogenfahrten lediglich als Owi geahndet werden, da es an einem Grenzwert vglbar der Fahruntauglichkeit bei Alkohol ab 1,1 Promille fehlt.
Aus diesem Grunde kann ein Entzug der Fahrerlaubnis nach Drogenkonsum nur erfolgen, wenn drogenbedingte Fahrfehler aufgetreten sind.
Hier bietet sich ein breites Verteidigungsspektrum an. Als Beispiel gilt es einen Fall anzuführen in dem der Beschuldigte unter dem Einfluss von Drogen einem anderen Fahrzeug aufgefahren ist. Glücklicherweis befand sich in unmittelbarer nähe zur Unfallstelle eine Tankstelle. Der Betroffene ließ sich über seinen Rechtsanwalt dahingehend ein, dass er auf die Benzinpreisanzeige geschaut hat und einen Moment abgelenkt war. So war das Gericht davon zu überzeugen, dass der Unfall nicht auf dem Drogenkonsum beruhte und ein Entzug der Fahrerlaubnis konnte verhindert werden und es erfolgte der Ausspruch eines Fahrverbotes von einem Monat.
Frage:
Das hört sich ja prima an. Hat der Betroffene dann nichts mehr zu befürchten.
Antwort:
So ist es leider nicht. Der Drogenkonsument darf sich nicht zu früh freuen.
Selbst wenn der Konsum keinerlei Bezug zum Straßenverkehr aufweist drohen noch Maßnahmen durch die Führerscheinbehörde.
Diese sind abhängig von der Art der Drogen und der Konsumhäufigkeit
Dem Konsument sog. harter Drogen wie Kokain, Ectasy, Speed oder ähnlichem droht ein Entzug der Fahrerlaubnis selbst bei einem einmaligem Konsum mit oder ohne Bezug zum Straßenverkehr. Erst nachdem einem Jahr drogenfreie Zeit nachgewiesen wurde darf die Fahrerlaubnis wieder erteilt werden. 
Nach dem Konsum sog. weicher Drogen wie Marihuana oder Cannabis droht ebenfalls ein Entzug sofern der Mandant regelmäßig die Drogen konsumiert oder unter relevanten Drogeneinfluss ein Fahrzeug geführt hat.
Bei einem einmaligen Konsum oder einen gelegentlichen Konsum droht eine entsprechende Ahndung nicht. 
Die Erkenntnisse der Führerscheinbehörden zur Konsumhäufigkeit beruhen häufig auf den eigenen Angaben des Führerscheininhabers, weswegen ich dringend von einer Einlassung zur Konsumhäufigkeit abrate. So lassen sich häufig verwaltungsrechtliche Maßnahmen vermeiden.
Es bestehen zwei Ahndungsmöglichkeiten. 
Hat der Betroffenen sein Fahrzeug mit einem Wert über 1,1 Promille geführt, erfolgt ein Entzug der Fahrerlaubnis für einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten. 
Bei Werten unter 1,1 Promille oder nach Konsum von Drogen droht ebenfalls ein Entzug der Fahrerlaubnis. Voraussetzung ist dabei allerdings, dass es infolge der Alkoholisierung zu Fahrfehlern gekommen ist. Gelingt es der Verteidigung das Gericht davon zu überzeugen, dass die Fahrfehler nicht alkohol- oder drogenbedingt aufgetreten sind, erfolgt die Ahndung lediglich als Ordnungswidrigkeit welche nach dem Bußgeldkatalog bei einem Ersttäter ein Fahrverbot von einem Monat nach sich ziehen soll.
Frage:
Die von Ihnen geschilderten Konsequenzen können für den Betroffenen existenzbedrohende Auswirkungen haben. Besteht den nicht die Möglichkeit diese Ahndungen zu verhindern oder abzumildern.
Antwort:
Ja, die Möglichkeit besteht, wobei zwischen den beiden zuvor dargestellten Folgen - Entzug der Fahrerlaubnis und Fahrverbot - zu unterscheiden ist.
Bei Alkoholwerten über 1,1 Promille ist das Gericht durch den Vortrag besonderer Umstände davon zu überzeugen, dass nur ein kurze Sperre für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ausgesprochen wird. 
Selbst nach der Urteilsverkündung bestehen noch Möglichkeiten die ausgesprochene Sperrzeit zu verkürzen. So kann das Absolvieren eines Kurses zur Wiedererlangung der Fahreignung zu einer nachträglichen Verkürzung führen.
In den Fällen in welchen dem Betroffenen eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird ist das Ziel der Verteidigung, den Ausspruch eines drohenden Fahrverbots abzuwenden. Ein auf das Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt weiß in diesen Fällen auf was es ankommt und wird prüfen, ob das Messergebnis ordnungsgemäß gewonnen wurde bzw. ob bei einer Existenzbedrohung des Betroffenen vom Ausspruch eines Fahrverbotes abzusehen ist. 
Dr. Frank Häcker ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Strafrecht.</description></item><item><title>Alkohol im Straßenverkehr - Polizeikontrolle</title><link>http://www.advotv.com/mediadetails.php?key=7c77cc4dac24f9bd30f2</link><description>Was ist zu tun wenn mann unter Drogeneinfluss am Steuer von der Polizei angehalten wird. Droht ein Entzug der Fahrerlaubnis oder muss man einen Fahrfehler begannen haben. Kann man mit einer Ordnungswidrigkeit davon kommen?. 
Trunkenheit im Verkehr und was passiert mit meinem Führerschein?

Frage:
Der Fahrzeugführer wurde nach dem Konsum von Alkohol oder Drogen von der Polizei am Steuer erwischt.
Herr Rechtsanwalt Dr. Häcker, wie ist dem Fahrzeugführer in diesem Fall zu helfen?
Antwort:
Die Frage der Ahndung des Fehlverhaltens richtet sich nach der Art des berauschenden Mittels und der Konsummenge.
Es bestehen zwei Ahndungsmöglichkeiten. 
Hat der Betroffenen sein Fahrzeug mit einem Wert über 1,1 Promille geführt, erfolgt ein Entzug der Fahrerlaubnis für einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten. 
Bei Werten unter 1,1 Promille oder nach Konsum von Drogen droht ebenfalls ein Entzug der Fahrerlaubnis. Voraussetzung ist dabei allerdings, dass es infolge der Alkoholisierung zu Fahrfehlern gekommen ist. Gelingt es der Verteidigung das Gericht davon zu überzeugen, dass die Fahrfehler nicht alkohol- oder drogenbedingt aufgetreten sind, erfolgt die Ahndung lediglich als Ordnungswidrigkeit welche nach dem Bußgeldkatalog bei einem Ersttäter ein Fahrverbot von einem Monat nach sich ziehen soll.
Frage:
Die von Ihnen geschilderten Konsequenzen können für den Betroffenen existenzbedrohende Auswirkungen haben. Besteht den nicht die Möglichkeit diese Ahndungen zu verhindern oder abzumildern.
Antwort:
Ja, die Möglichkeit besteht, wobei zwischen den beiden zuvor dargestellten Folgen - Entzug der Fahrerlaubnis und Fahrverbot - zu unterscheiden ist.
Bei Alkoholwerten über 1,1 Promille ist das Gericht durch den Vortrag besonderer Umstände davon zu überzeugen, dass nur ein kurze Sperre für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ausgesprochen wird. 
Selbst nach der Urteilsverkündung bestehen noch Möglichkeiten die ausgesprochene Sperrzeit zu verkürzen. So kann das Absolvieren eines Kurses zur Wiedererlangung der Fahreignung zu einer nachträglichen Verkürzung führen.
In den Fällen in welchen dem Betroffenen eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird ist das Ziel der Verteidigung, den Ausspruch eines drohenden Fahrverbots abzuwenden. 
Ein auf das Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt weiß in diesen Fällen auf was es ankommt und wird prüfen, ob das Messergebnis ordnungsgemäß gewonnen wurde bzw. ob bei einer Existenzbedrohung des Betroffenen vom Ausspruch eines Fahrverbotes abzusehen ist. 
Dr. Frank Häcker 
Rechtsanwalt 
Fachanwalt für Verkehrsrecht 
Fachanwalt für Strafrecht</description></item><item><title>Punkte in Flensburg</title><link>http://www.advotv.com/mediadetails.php?key=3629b3ad3bdea834d67c</link><description>Punkte in Flensburg wie wird man sie los?. Zu schnell gefahren und schon hat man Punkte in Flensburg. Der Anwalt Nicolas Eilers klärt über Punkte in Flensburg auf. Wieviele Punkte in Flensburg habe ich , was passiert bei Punkten in Flensburg, welche Strafen drohen mir wenn ich Punkte in Flensburg habe, wie lange bleiben die Punkte im Zentralregister in Flensburg, wann werden Punkte in Flensburg gelöscht, kann man Punkte in Flensburg abbauen, was ist der Bußgeldkatalog, gibt es bei jeder Geschwindigkeitsüberschreitung    , was ist das Verkehrszentralregister. Diese und weitere Fragen zum Zentralregister des Kraftfahrt-Bundesamt beantwortet Nicolas Eilers. Rechtsanwalt Nicolas Eilers ist  Regionalbeauftragter der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein und kümmet sich um das Thema Punkte in Flensburg loswerden</description></item><item><title>Das Märchen von dem guten Wolf</title><link>http://www.advotv.com/mediadetails.php?key=dbe194a2f58529f0c6b2</link><description>Rechtsanwalt Hartmut Roth aus Dresden liest das Märchen vom guten Wolf vor. Was hat der gute Wolf mit der deutschen Versicherungswirtschaft und dem Gewinn der Aktionäre zu tun? Einfach diesen Clip anschauen und schon ist man schlauer. Rechtsanwalt Hartmut Roth ist Regionalbeauftragter der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.</description></item><item><title>Freie Anwaltswahl nach einem Verkehrsunfall?</title><link>http://www.advotv.com/mediadetails.php?key=ac71cf96d6635fbd971c</link><description>Kann ich nach einem Verkehrsunfall den Anwalt beauftragen, den ich für geeignet halte oder muss ich mich den Vorschlägen der gegnerischen Versicherung beugen? Rechtsanwalt Walter Weitz klärt auf, welche Rechte ich als Opfer habe und wie ich einen Anwalt finde. Rechtsanwalt Walter Weitz ist Regionalbeauftragter der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.</description></item><item><title>Rehabilitationsmanagement was ist das?</title><link>http://www.advotv.com/mediadetails.php?key=36142662ba15b2a1d414</link><description>Rechtsanwalt Eckhard Höfle beschreibt was nach einem Unfall mit Personenschaden zu tun ist. Welche Rehamaßnahmen sind einzuleiten? Werden Rehamaßnahmen vom gegnerischen Unfallversicherer bezahlt? Wer führt das Rehamanagement durch? Rechtsanwalt Eckhard Höfle ist Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.</description></item><item><title>Verkehrsunfall im Ausland - Wie soll man sich verhalten?</title><link>http://www.advotv.com/mediadetails.php?key=26305f65ecbde0b5940e</link><description>Nicola Meier-Van Laak ist Rechtsanwältin und erläutert wie man sich verhalten muss, wenn man im Ausland einen Verkehrsunfall hatte. Wie kann man sich wehren, wenn die Versicherung nicht zahlt und wie hoch sind die Bußgelder im Ausland? Nicola Meier-Van Laak ist Regionalbeauftragte der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins und Mitglied des Vorstandes der Anwaltskammer Köln.</description></item><item><title>Rechtsschutzversicherung - was wird bezahlt?</title><link>http://www.advotv.com/mediadetails.php?key=afd0a0847ff8daa545b1</link><description>Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung. Wozu benötigt man eine Verkehrsrechtsschutzversicheru ng. Welche Leistungen bietet die Rechtsschutzversicherung?  Rechtsanwalt Oskar Riedmeyer ist Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht und Regionalbeauftragter der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. Mehr unter www.verkehrsanwaelte.de</description></item><item><title>Schmerzensgeldtabelle, HWS Syndrom was steht mir zu als Unfallopfer?</title><link>http://www.advotv.com/mediadetails.php?key=fb1b4054e62aefff0ed1</link><description>Schmerzensgeld,Schmerzensgeldt abelle, HWS Syndrom, Heilbehandlungskosten, Verdienstausfall, Hinterbliebenenversorgung? Was steht mir zu als Unfallopfer und wie setze ich meine Ansprüche effizient durch? Was mache ich bei Verletzungen der Halswirbelsäule, dem sogenannten HWS-Syndrom. Wie führe ich hier Beweis? Die Antwort erhalten Sie von Rechtsanwalt Andreas Krämer. Andreas Krämer ist Regionalbeauftragter der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.</description></item><item><title>Unschuldig Geschädigter braucht dringend sein Fahrzeug- was tun?</title><link>http://www.advotv.com/mediadetails.php?key=2a49460e2da539e74b3b</link><description>Welche Möglichkeiten hat man, wenn man nach einen Unfall dringend sein Fahrzeug benötigt. Ist es sinnvoll einen Kredit aufzunehmen bevor man das Geld von der Versicherung hat? Rechtsanwalt Roth aus Dresden gibt Auskunft. Rechtsanwalt Roth ist Regionalbeauftragter der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein</description></item><item><title>Verkehrsunfall, was nun? Verhalten bei und nach einem Verkehrsunfall</title><link>http://www.advotv.com/mediadetails.php?key=a1161c020aa82a2d73fd</link><description>Rechtsanwalt Dr. Schneider erläutert, warum es sinnvoll ist, sich als Opfer eines Verkehrsunfalls der Hilfe eines auf das Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalts zu bedienen. Rechtsanwalt Dr. Schneider ist Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuss und Regionalbeauftragter der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.</description></item><item><title>Anwaltskosten, wenn ich geblitzt wurde?</title><link>http://www.advotv.com/mediadetails.php?key=cbd731969a7b00c3bf32</link><description>Anwaltskosten im Vekehrsrecht (Straf- und Bußgeldsachen): Rechtsanwalt Dr. Schneider erläutert, welche Anwaltskosten entstehen, wenn ein Rechtsanwalt mit der Verteidigung in einer Straf- oder Bußgeldsache beauftragt wird. Rechtsanwalt Dr. Schneider ist Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuss und Regionalbeauftragter der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.</description></item><item><title>Was kostet es, wenn ich einen Rechtsanwalt mit der Regulierung eines Unfallschadens beauftrage?</title><link>http://www.advotv.com/mediadetails.php?key=072e81e261401d5963d0</link><description>Anwaltskosten im Verkehrsrecht: Was kostet es, wenn ich einen Rechtsanwalt damit beauftrage, einen Verkehrsunfall abzuwickeln? Rechtsanwalt Dr. Schneider ist Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuss und Regionalbeauftragter der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. Mehr unter www.verkehrsanwaelte.de.</description></item><item><title>130 % Regelung bei Unfallschäden?</title><link>http://www.advotv.com/mediadetails.php?key=8e2d1a3b02f7765a602d</link><description>Die Schadensbezifferung in Unfallschäden ist schwierig und man sollte auf einiges achten. Was ist, wenn der Reparaturaufwand den Wiederbeschaffungswert überschreitet? Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Christoph Baldes ist Regionalbeauftragter der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. Mehr unter www.verkehrsanwaelte.de</description></item><item><title>Unfallflucht - Verdacht!  Was rät der Anwalt?</title><link>http://www.advotv.com/mediadetails.php?key=f31ce12e31f2646ae21e</link><description>Unfallflucht ist eine schwere Beschuldigung. Rechtsanwalt Dr. Michael Burmann rät, was zu tun ist. Rechtsanwalt Dr. Michael Burmann ist Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuss und Regionalbeauftragter der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. Mehr unter www.verkehrsanwaelte.de</description></item><item><title>Was ist Abrechnung auf Reparaturkostenbasis</title><link>http://www.advotv.com/mediadetails.php?key=fb78ad1e4804cfca6327</link><description>Rechtsanwalt Dr. Hörl erklärt die Begriffe Totalschaden, Wiederbeschaffungswert und Restwert und ihre Bedeutung für die Entscheidung des Geschädigten, was er mit seinem Fahrzeug nach dem Unfall machen soll. In diesem Video wird beschrieben, dass unbedingt Fachanwälte für Verkehrsrecht hinzugezogen werden müssen, andernfalls nimmt der Geschädigte nachteilige Entscheidungen in Kauf. Dr. Henner Hörl ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht. Er ist Regionalbeauftragter der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltverein. Mehr unter www.verkehrsanwaelte.de</description></item><item><title>Unfallflucht - Wie lange muss man an der Unfallstelle warten?</title><link>http://www.advotv.com/mediadetails.php?key=c8ae6d276e0c90a5a4a4</link><description>Unfallflucht ist ein schwerwiegendes Delikt. Doch wie lange muss man an der Unfallstelle warten? Rechtsanwalt Michael Bücken ist Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuss  und Regionalbeauftragter der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. Mehr unter www.verkehrsanwaelte.de</description></item><item><title>Sind behördliche Geschwindigkeits-, Abstands- und Rotlichtmessungen angreifbar?</title><link>http://www.advotv.com/mediadetails.php?key=9a43d8f4594852915c2f</link><description>Begutachtung behördlicher Messungen in OWi-Verfahren</description></item><item><title>Wer auffährt hat Schuld?</title><link>http://www.advotv.com/mediadetails.php?key=3b98ad64e44969081725</link><description>Rechtsanwalt Markus Kaczenski räumt mit dem weitverbreiteten Irrglaube „Wer auffährt hat Schuld“ auf. 
Ein Anwalt hilft Video zum Verkehrsrecht. 
Typische Rechtsirrtümer werden bei AdvoTV aufgeklärt.</description></item><item><title>Reparaturkostenübernahme bei fehlender Wartung</title><link>http://www.advotv.com/mediadetails.php?key=865fbb30ed24a52774a7</link><description>Versicherungsschutz bei fehlender Wartung. Zahlt die Versicherung bei allg. Reparaturkostenübernahme auch bei fehlender Wartung? Berater hierzu ist Rechtsanwalt Jörg Schmenger,Fachanwalt für Verkehrsrecht. Weitere Videos unter www.advotv.com</description></item><item><title>Beim Verkehrsunfall zum Anwalt - Lohnt sich das?</title><link>http://www.advotv.com/mediadetails.php?key=1bb2c5a1b70379bf8fff</link><description>Diese Fragestellung erläutert Rechtsanwalt Markus Kaczenski von der Kanzlei MHC. Mehr KAnzleivideos unter www.advotv.com</description></item><item><title>Bußgeldbescheid - Was kann der Anwalt tun?</title><link>http://www.advotv.com/mediadetails.php?key=b7cb47475cddf5d0dfe1</link><description>Im Falle einer Geschwindigkeitsübertretung gibt es vielfältige Konsequenzen. Wie Sie sich richtig verhalten erläutert Rechtsanwalt Markus Kaczenski von der Kanzlei MHC. Mehr Kanzleivideos unter www.advotv.com</description></item><item><title>Anhörungsbogen von Bußgeldstelle erhalten. Was ist zu beachten?</title><link>http://www.advotv.com/mediadetails.php?key=9cdfee9bd9c0211e2dae</link><description>Sie sollen einen Anhörungsbogen der Bußgeldstelle ausfüllen? Rechtsanwalt Jörg Schmenger zeigt auf, welche Fehler Sie vermeiden sollten. AdvotV Kanzleivideo zum Verkehrsrecht. Experte im Studio ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Jörg Schmenger. Mehr Kanzleivideos unter www.advotv.com</description></item><item><title>Unfallgegner gibt Schuld zu</title><link>http://www.advotv.com/mediadetails.php?key=9bc95864311ee4090ee4</link><description>Der aktuelle Rechtstipp von Rechtsanwalt Jörg Elsner. AdvoTV Kanzleivideo zum Verkehrsrecht   Experte im Studio ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Jörg Elsner. Mehr Kanzleivideos unter www.advotv.com</description></item><item><title>Reparaturpflicht im Fachbetrieb</title><link>http://www.advotv.com/mediadetails.php?key=c2dcf269c3de19c7f20e</link><description>Ein Anwalt hilft Video von AdvoTV: Kann Ihre Versicherung Ihnen vorschreiben, in welcher Werkstatt Sie Ihr Auto reparieren lassen? AdvotV Kanzleivideo zum Verkehrsrecht. Experte im Studio ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Jörg Schmenger. 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Mehr Kanzleivideos unter www.advotv.com</description></item><item><title>Versicherung zahlt nicht: Was kann ich tun?</title><link>http://www.advotv.com/mediadetails.php?key=47b2c17cd7cea7d61a93</link><description>Anwalt Hagen Jörg Elsner. Rechtsanwalt Jörg Elsner erklärt, was Sie tun können, wenn die Versicherung eine Zahlung verweigert. AdvoTV Kanzleivideo zum Verkehrsrecht.   Experte im Studio ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Jörg Elsner. Mehr Kanzleivideos unter www.advotv.com</description></item><item><title>Fahrverbot nach Ordnungswidrigkeit – was tun?</title><link>http://www.advotv.com/mediadetails.php?key=d20207e7cc4c7dac7c1d</link><description>Anwalt Hagen Jörg Elsner. Rechtsanwalt Jörg Elsner zeigt Ihnen Möglichkeiten auf, wie Sie gegen ein Fahrverbot vorgehen können. AdvoTV Kanzleivideo zum Verkehrsrecht. Berater im Studio ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Jörg Elsner. Mehr Kanzleivideos unter www.advotv.com</description></item></channel></rss>