Drogen am Steuer - Führerscheinentzug
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Anwalt Dr. Frank Häcker: Drogenkonsum und was passiert mit meinem Führerschein? Frage: Der Mandant wurde nach Drogenkonsum von der Polizei erwischt. Herr Rechtsanwalt Dr. Häcker, hat der Konsum der Drogen auch Auswirkungen auf den Führerschein. Antwort: Zu unterscheiden gilt es zwischen den strafrechtlichen und den verwaltungsrechtlichen Folgen. Häufig können Drogenfahrten lediglich als Owi geahndet werden, da es an einem Grenzwert vglbar der Fahruntauglichkeit bei Alkohol ab 1,1 Promille fehlt. Aus diesem Grunde kann ein Entzug der Fahrerlaubnis nach Drogenkonsum nur erfolgen, wenn drogenbedingte Fahrfehler aufgetreten sind. Hier bietet sich ein breites Verteidigungsspektrum an. Als Beispiel gilt es einen Fall anzuführen in dem der Beschuldigte unter dem Einfluss von Drogen einem anderen Fahrzeug aufgefahren ist. Glücklicherweis befand sich in unmittelbarer nähe zur Unfallstelle eine Tankstelle. Der Betroffene ließ sich über seinen Rechtsanwalt dahingehend ein, dass er auf die Benzinpreisanzeige geschaut hat und einen Moment abgelenkt war. So war das Gericht davon zu überzeugen, dass der Unfall nicht auf dem Drogenkonsum beruhte und ein Entzug der Fahrerlaubnis konnte verhindert werden und es erfolgte der Ausspruch eines Fahrverbotes von einem Monat. Frage: Das hört sich ja prima an. Hat der Betroffene dann nichts mehr zu befürchten. Antwort: So ist es leider nicht. Der Drogenkonsument darf sich nicht zu früh freuen. Selbst wenn der Konsum keinerlei Bezug zum Straßenverkehr aufweist drohen noch Maßnahmen durch die Führerscheinbehörde. Diese sind abhängig von der Art der Drogen und der Konsumhäufigkeit Dem Konsument sog. harter Drogen wie Kokain, Ectasy, Speed oder ähnlichem droht ein Entzug der Fahrerlaubnis selbst bei einem einmaligem Konsum mit oder ohne Bezug zum Straßenverkehr. Erst nachdem einem Jahr drogenfreie Zeit nachgewiesen wurde darf die Fahrerlaubnis wieder erteilt werden. Nach dem Konsum sog. weicher Drogen wie Marihuana oder Cannabis droht ebenfalls ein Entzug sofern der Mandant regelmäßig die Drogen konsumiert oder unter relevanten Drogeneinfluss ein Fahrzeug geführt hat. Bei einem einmaligen Konsum oder einen gelegentlichen Konsum droht eine entsprechende Ahndung nicht. Die Erkenntnisse der Führerscheinbehörden zur Konsumhäufigkeit beruhen häufig auf den eigenen Angaben des Führerscheininhabers, weswegen ich dringend von einer Einlassung zur Konsumhäufigkeit abrate. So lassen sich häufig verwaltungsrechtliche Maßnahmen vermeiden. Es bestehen zwei Ahndungsmöglichkeiten. Hat der Betroffenen sein Fahrzeug mit einem Wert über 1,1 Promille geführt, erfolgt ein Entzug der Fahrerlaubnis für einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten. Bei Werten unter 1,1 Promille oder nach Konsum von Drogen droht ebenfalls ein Entzug der Fahrerlaubnis. Voraussetzung ist dabei allerdings, dass es infolge der Alkoholisierung zu Fahrfehlern gekommen ist. Gelingt es der Verteidigung das Gericht davon zu überzeugen, dass die Fahrfehler nicht alkohol- oder drogenbedingt aufgetreten sind, erfolgt die Ahndung lediglich als Ordnungswidrigkeit welche nach dem Bußgeldkatalog bei einem Ersttäter ein Fahrverbot von einem Monat nach sich ziehen soll. Frage: Die von Ihnen geschilderten Konsequenzen können für den Betroffenen existenzbedrohende Auswirkungen haben. Besteht den nicht die Möglichkeit diese Ahndungen zu verhindern oder abzumildern. Antwort: Ja, die Möglichkeit besteht, wobei zwischen den beiden zuvor dargestellten Folgen - Entzug der Fahrerlaubnis und Fahrverbot - zu unterscheiden ist. Bei Alkoholwerten über 1,1 Promille ist das Gericht durch den Vortrag besonderer Umstände davon zu überzeugen, dass nur ein kurze Sperre für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ausgesprochen wird. Selbst nach der Urteilsverkündung bestehen noch Möglichkeiten die ausgesprochene Sperrzeit zu verkürzen. So kann das Absolvieren eines Kurses zur Wiedererlangung der Fahreignung zu einer nachträglichen Verkürzung führen. In den Fällen in welchen dem Betroffenen eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird ist das Ziel der Verteidigung, den Ausspruch eines drohenden Fahrverbots abzuwenden. Ein auf das Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt weiß in diesen Fällen auf was es ankommt und wird prüfen, ob das Messergebnis ordnungsgemäß gewonnen wurde bzw. ob bei einer Existenzbedrohung des Betroffenen vom Ausspruch eines Fahrverbotes abzusehen ist. Dr. Frank Häcker ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Strafrecht.
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| Uploaded by: | ARGE-Verkehrsrecht |
| Upload Date: | 06-04-2008 |
| Views: | 18075 |
| Categories: | Auto & Verkehr Strafrecht | Tags: | drogen |







