Rotlichtverstoß
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Rechtsanwalt Sven Leistikow klärt über die Folgen eines Rotlichtverstoßes im Strassenverkehr auf und erklärt die Unterschiede der Verletzungsarten. In diesem Video werden die rechtlichen Konsequenzen eines solchen Verstoßes beschrieben.
Der Referent Sven Leistikow ist Rechtsanwalt und Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. Frage: Herr Rechtsanwalt Leistikow, was versteht man unter einem Rotlichtverstoß?
Antwort: Zunächst mal verstehen die Behörden darunter das Überfahren einer Haltelinie an einer roten Ampel. Aber wir unterscheiden dabei zwei Situationen. Es gibt den einfachen Rotlichtverstoß. Der liegt vor, wenn gegen das Gebot der Straßenverkehrsordnung - "Halt vor der Kreuzung!" - verstoßen wird, ein Fahrer also bei Rotlicht in den Kreuzungsbereich oder Einmündungsbereich, einfährt.
Und es gibt den qualifizierten Rotlichtverstoß, das Überfahren einer Haltelinie an einer roten Ampel von mehr als einer Sekunde nach dem Rotlicht.
Frage: Was ist die Konsequenz eines Rotlichtverstoßes?
Antwor t: Beim einfachen Verstoß kostet das 50 € (ab 01.01.2009 90 €) und bringt 3 Punkte. Wird dabei jemand gefährdet oder was beschädigt, dann kostet das 125 € (künftig 200 bis 240 €) und es kommt noch ein Fahrverbot von einem Monat dazu und je nach den Umständen noch ein Führerscheinentzug auf Dauer und eine weitere Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren. Beim qualifizierten Verstoß, also über 1 Sekunde kostet das 125,- EUR (künftig 200,00 €); 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot. Mit Gefährdung oder Sachbeschädigung 200,00 € (künftig 320 bis 360 €)und eventuell wieder Führerscheinentzug und Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.
Wenn jemand aber noch den Führerschein auf Probe hat, dann gilt:
Beim ersten Mal verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre. Ein Aufbauseminar (ASF = Aufbauseminar für Fahranfänger) wird angeordnet. Dieses Seminar muss an einer dafür zugelassenen Fahrschule absolviert werden. Es besteht aus einer Nachschulung von insgesamt 4 Sitzungen zu 135 Minuten. Zwischen der ersten und der zweiten Sitzung gibt es eine Fahrprobe von mindestens 30 Minuten Dauer. Diese Fahrprobe hat keinen Prüfungscharakter.
Der Kurs wird in Gruppen von 6 bis 12 Teilnehmern abgehalten, die durch aktiven Erfahrungsaustausch und gemeinsame Analysen ihres Fahrverhaltens lernen sollen, wie sie Unfallrisiken künftig vermindern können. Eine durchgehende Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht. Die Kosten betragen durchschnittlich 250 Euro, maximal etwa 400 Euro. Für das zweite Mal gilt: Die Behörde empfiehlt die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Die (freiwillige) Teilnahme bringt 2 Punkte Rabatt. Für das dritte Mal gilt: Die Fahrerlaubnis wird entzogen, eine Neuerteilung ist frühestens nach drei Monaten möglich. Eine MPU droht, aber diese ist spätestens dann fällig, wenn nach der Neuerteilung ein neuer A-Verstoß begangen wird. Frage: Gibt es Tipps für das Verhalten bei Vorwurf eines Rotlichtverstoßes? Antwort: O ja!
Ganz wichtig ist es die Situation richtig zu verstehen. Hält einen die Polizei an und fragt, ob man die rote Ampel denn nicht gesehen hätte, so empfiehlt es sich nichts zu sagen. Entscheidend für das weitere verfahren ist nämlich, ob es der Polizei gelingt, Ihnen den Verstoß auch nachzuweisen. Beobachtungen des Straßenverkehrs durch einen am Straßenrand stehenden Polizisten reichen dazu in der Regel nicht aus. Sind Sie also im Zweifel, dann sagen Sie besser nichts dazu. Wurden Sie gefilmt, dann ist das Vorgehen dagegen in der Regel zwecklos. Allerdings kann man als Anwalt hier ab und an noch eine Milderung der Strafe erreichen, bei Vorliegen besonderer Gründe. Achten Sie ganz besonders darauf, was Ihnen vorgeworfen wird. Das Überfahren der Kreuzung eine Sekunde nach dem Rotlicht wird härter bestraft und erfordert im Gegenzug aber auch einen klaren Nachweis. Mein Tipp: Sehen Sie sich in jedem Fall zunächst mit Ihrem Anwalt die Akte an und entscheiden dann, ob und wie Sie weiter vorgehen wollen. Frage: Herr Leistikow, ist das nicht lediglich ein trickreiches Vorgehen eines gewieften Anwalts? Antwort: Nein. Mit Sicherheit nicht. Es ist ein Teil unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung. Das Gewaltmonopol des Staates, also der Grundsatz, dass nur der Staat Gewalt ausüben darf, verpflichtet den Staat dazu, bei Eingriffen gegen den Bürger besonders sorgsam und bedacht zu handeln. Insofern kann es nicht ausreichen, wenn ein Beamter. Hier sind die Anforderungen an einen Beweis wesentlich höher anzusetzen. Dies berücksichtigen zumindest auch die Obergerichte.
Media Details
| Uploaded by: | Leistikow |
| Upload Date: | 06-06-2008 |
| Views: | 8337 |
| Categories: | Auto & Verkehr | Tags: | rotlicht ampel geblitzt verkehrsrecht rote ampel rot rotlicht führerscheinentzug mpu verkehrspsychologische beratung entzug fahrerlaubnis führerscheinentzug lappen weg fahrprobe bußgeld strafe sekunde qualifizierter rotlichtverstoß einfa |
| Homepage: | http://www.kanzlei-leistikow.de |







